Was bedeutet ein verpflichtender Rückruf für Sie?
Ein Rückruf soll einen Mangel an bereits verkauften Fahrzeugen beheben. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen zwei Fällen. Ein behördlich angeordneter Pflichtrückruf wird vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überwacht, und die Teilnahme ist für Halter verbindlich. Eine freiwillige Serviceaktion ist dagegen eine Maßnahme des Herstellers, bei der die Teilnahme nicht verpflichtend ist. Ob Ihr Fall zur einen oder zur anderen Gruppe gehört, erfahren Sie beim Hersteller oder Importeur für Deutschland. Lesen Sie ein Schreiben in jedem Fall vollständig, bevor Sie es zur Seite legen.

Wie prüfe ich, ob mein Fahrzeug betroffen ist?
Die Rückrufdatenbank des KBA zeigt, welche Marken, Modelle, Mängel und Abhilfemaßnahmen erfasst sind. Sie hilft also bei der Frage, ob Ihr Fahrzeugtyp betroffen ist. Eine Prüfung Ihrer einzelnen Fahrgestellnummer (FIN) ist dort jedoch nicht möglich, weil die Datenbank keine FIN speichert. Für die verbindliche Antwort zu Ihrem Auto wenden Sie sich deshalb an den Hersteller oder Importeur. Einige Hersteller bieten zusätzlich eine Abfrage per Fahrgestellnummer auf ihrer Website an.
Betroffene Halter werden in der Regel schriftlich informiert. Der Hersteller ermittelt die im Zentralen Fahrzeugregister hinterlegten Halter und schreibt sie an. Achten Sie deshalb darauf, dass Ihre Anschrift dort aktuell ist. Erhalten Sie trotz eines betroffenen Fahrzeugtyps kein Schreiben, fragen Sie direkt beim Hersteller oder Importeur nach dem geplanten Vorgehen. Nicht jeder Hersteller nutzt die Halteranschriften des KBA.
Wie läuft die Umsetzung in der Werkstatt ab?
Der Mangel muss in einer Fachwerkstatt behoben werden. Gehen Sie dabei in dieser Reihenfolge vor:
- Schreiben lesen: Prüfen Sie Fahrzeugdaten, den beschriebenen Mangel und die vorgesehene Abhilfe. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie mit dem Fahrzeug noch fahren können, klären Sie das vor der nächsten Fahrt mit dem Hersteller oder einer autorisierten Werkstatt.
- Termin vereinbaren: Wählen Sie eine Werkstatt des Herstellers. Diese Wahl ist auch wichtig, wenn Sie einer Betriebsuntersagung zuvorkommen wollen.
- Unterlagen mitnehmen: Nehmen Sie das Schreiben und die Fahrzeugpapiere mit. Fragen Sie beim Termin nach der voraussichtlichen Dauer der Arbeiten. Ob und welche Kosten anfallen, steht im Schreiben oder ist beim Hersteller zu erfragen.
- Nachweis sichern: Lassen Sie sich die durchgeführte Maßnahme schriftlich bestätigen und bewahren Sie Rechnung oder Bestätigung auf. Nur so können Sie die Erledigung später belegen.

Warum sollten Sie einen Rückruf nicht aufschieben?
Die Teilnahme an einem Pflichtrückruf ist für Halter verbindlich. Wer nicht teilnimmt, löst eine Betriebsuntersagung aus, denn die Nichtteilnahme führt zum Einleiten dieses Verfahrens. Am Ende einer Rückrufaktion meldet das KBA nicht überarbeitete Fahrzeuge an die Zulassungsbehörden. Diese können dann die Betriebsuntersagung ankündigen.
Rechtlich kann die Zulassungsbehörde nach § 5 Abs. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) bei einem nicht vorschriftsmäßigen Fahrzeug eine Frist zur Mängelbeseitigung setzen oder den Betrieb auf öffentlichen Straßen beschränken oder untersagen. Wird der Betrieb untersagt, muss der Halter das Fahrzeug unverzüglich außer Betrieb setzen lassen oder nachweisen, dass die Gründe nicht mehr vorliegen. Solange die Untersagung gilt, darf er die Inbetriebsetzung nicht anordnen oder zulassen.
Sie können die Untersagung abwenden, indem Sie das Fahrzeug vor deren Ausspruch in einer Herstellerwerkstatt reparieren lassen und dies der Zulassungsbehörde nachweisen. Warten Sie also nicht, bis die Behörde tätig wird.
Wann wird die nächste Hauptuntersuchung fällig?
Die Hauptuntersuchung (HU) ist eine eigene Pflicht und unabhängig vom Rückruf. Verantwortlich für die rechtzeitige Vorführung ist der Halter, nicht der Fahrer. Der Halter oder sein Beauftragter muss das Fahrzeug spätestens bis zum Ablauf des Monats zur HU vorführen, der durch die Prüfplakette nachgewiesen ist. Grundlage ist § 29 StVZO mit Anlage VIII.
Für neue Pkw gilt: Die erste HU ist nach 36 Monaten fällig, alle weiteren im Abstand von 24 Monaten. Die Frist beginnt mit Monat und Jahr der Zuteilung des amtlichen Kennzeichens. Kurzzeitkennzeichen lösen den Fristbeginn nicht aus. Die Frist endet mit dem Ablauf des Monats, der auf der Prüfplakette steht.
Eine gültige Prüfplakette ersetzt keine Klärung eines Rückrufs. Ob Ihr Fahrzeug von einer Rückrufaktion betroffen ist, prüfen Sie deshalb gesondert beim Hersteller oder Importeur.
Häufig gestellte Fragen
Habe ich während einer Rückrufreparatur Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug?
Dazu enthalten die geprüften Hinweise des KBA keine Angaben. Fragen Sie den Hersteller oder Importeur, ob ein Ersatzfahrzeug angeboten wird.
Was muss ich tun, wenn ich das betroffene Fahrzeug verkaufe?
Informieren Sie den Hersteller oder Importeur über den Halterwechsel und weisen Sie den neuen Halter auf den offenen Rückruf hin. Die KBA-Hinweise regeln diesen Fall nicht.
Wie lange dauert eine Rückrufreparatur?
Die Dauer hängt von der jeweiligen Aktion ab. Erfragen Sie sie bei der Terminvereinbarung in der Werkstatt.