Was bedeutet ein Rückruf für Ihr Auto?
Ein Rückruf heißt: Der Hersteller hat einen Mangel an einem Fahrzeugtyp festgestellt und fordert die Halter auf, das Auto in einer Fachwerkstatt beheben zu lassen. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnet verpflichtende Rückrufe an, wenn Sicherheit oder Umwelt gefährdet sind. Wer betroffen ist, sollte also nicht abwarten, sondern handeln.

Wie prüfen Sie, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist?
Es gibt zwei Wege. Der erste ist das Schreiben des Herstellers. Er geht an die Anschrift, die im Zentralen Fahrzeugregister hinterlegt ist. Achten Sie deshalb darauf, dass diese Anschrift aktuell ist, sonst erreicht Sie die Post möglicherweise nicht.
Der zweite Weg ist die Rückrufdatenbank des KBA. Sie dient dazu, die Betroffenheit eines Fahrzeugtyps zu beurteilen. Die Seite nennt die Fahrgestellnummer nicht als Suchkriterium. Halten Sie daher Hersteller, Modell und Erstzulassung bereit, die Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I finden. Welche Eingaben die Suche genau verlangt, prüfen Sie auf der Seite selbst.
Wie vereinbaren Sie den Werkstatttermin?
Rufen Sie zügig an, denn bei einem Rückruf besteht oft ein Unfallrisiko. Betroffene Halter lassen den Mangel laut KBA in einer Fachwerkstatt beheben, also in einer Herstellerwerkstatt oder einer vom Hersteller autorisierten Werkstatt. Gehen Sie in dieser Reihenfolge vor:
- Legen Sie das Schreiben und die Zulassungsbescheinigung bereit. Damit kann die Werkstatt Ihr Fahrzeug und die Maßnahme zuordnen.
- Nennen Sie am Telefon den Hersteller, das Modell und die Kennung der Aktion, sofern das Schreiben eine angibt.
- Fragen Sie nach der Dauer der Reparatur, ob die Ersatzteile vorrätig sind und wie Sie zur Werkstatt und zurück kommen.
- Lassen Sie sich den Termin bestätigen und notieren Sie Datum und Ansprechpartner.
Bis zur Reparatur gilt: Wenn Sie unsicher sind, ob Sie das Fahrzeug weiter nutzen können, klären Sie dies vor der nächsten Fahrt mit dem Hersteller oder einer autorisierten Werkstatt. Bei Zweifeln an der Verkehrssicherheit fahren Sie nicht los, bevor diese Frage geklärt ist.
Wer trägt die Kosten der Rückrufaktion?
Eine gesetzliche Pflicht des Herstellers, die Reparatur zu bezahlen, gibt es nach Auskunft gängiger Ratgeber nicht. In der Praxis übernehmen Hersteller die Kosten in der Regel freiwillig, weil sie den Erfolg der Aktion nicht gefährden wollen. Die Verbraucherzentrale hält allgemein für Sicherheitsrückrufe fest, dass Verbraucher durch den Rückruf keine zusätzlichen Kosten oder erheblichen Aufwand haben dürfen.
Anders sieht es bei der Mobilität aus. Einen Anspruch auf einen Mietwagen während des Werkstattaufenthalts gibt es nicht, ebenso wenig eine Entschädigung für Ihre Zeit. Einige Hersteller stellen während der Aktion allerdings kostenlos ein Ersatzauto zur Verfügung. Fragen Sie deshalb gezielt danach, bevor Sie den Termin festlegen. Planen Sie zudem Ihren Weg zur Werkstatt selbst, denn für die Anfahrt gibt es keine allgemeine Regel.

Was passiert, wenn Sie den Rückruf ignorieren?
Nach Angaben des KBA führt die Nichtteilnahme zum Einleiten einer Betriebsuntersagung. Sie können dem vorbeugen, indem Sie das Fahrzeug vorher in einer Herstellerwerkstatt reparieren lassen und der Zulassungsbehörde den Nachweis erbringen. Heben Sie daher die Rechnung oder Bestätigung der Werkstatt auf.
Die Verbraucherzentrale warnt außerdem, dass ein Rückruf nicht ignoriert werden sollte. Wer nicht reagiert, riskiert demnach, Schadenersatzansprüche zu verlieren. Das Risiko liegt also nicht nur bei der Zulassung, sondern auch im Schadensfall.
Wann ist die nächste Hauptuntersuchung fällig?
Rückruf und Hauptuntersuchung (HU) sind getrennte Pflichten, und die Frist für eine HU läuft unabhängig vom Rückruf. Die Fristen für Pkw stehen in Anlage VIII der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Die erste HU ist 36 Monate nach dem Monat fällig, in dem das amtliche Kennzeichen zugeteilt wurde. Ein Kurzzeitkennzeichen löst den Fristbeginn nicht aus. Jede weitere HU ist 24 Monate nach Monat und Jahr der letzten Untersuchung fällig.
Für andere Fahrzeugarten gelten eigene Fristen in derselben Anlage. Prüfen Sie den Text, wenn Ihr Fahrzeug kein Pkw ist, und tragen Sie den Termin im Kalender ein, damit er nicht übersehen wird.
Was tun, wenn die Werkstatt ablehnt oder der Hersteller nicht erreichbar ist?
Wenn eine Werkstatt den Rückruf nicht durchführen kann, fragen Sie nach einer Herstellerwerkstatt oder einer vom Hersteller autorisierten Werkstatt in Ihrer Nähe. Auch der deutsche Importeur kann Ihnen nennen, welche Betriebe die Aktion ausführen.
Erreichen Sie den Hersteller oder Importeur nicht, bleibt das Schreiben maßgeblich. Melden Sie Mängel dem KBA über den Mangelmelder auf der KBA-Website. Für Rückfragen zur Marktüberwachung gibt es auf derselben Seite eine Telefonnummer des KBA. Fahren Sie in der Zwischenzeit nur, wenn Sie die Verkehrssicherheit geklärt haben.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen einem Rückruf und einer Serviceaktion?
Ein Rückruf ist verpflichtend und wird vom KBA angeordnet, wenn Sicherheit oder Umwelt gefährdet sind. Serviceaktionen sind freiwillig. Sogenannte stille Aktionen werden oft gleich bei der Wartung erledigt.
Muss ich einen offenen Rückruf auch beim Gebrauchtwagen erledigen lassen?
Ein offener Rückruf bleibt am Fahrzeug, auch wenn der Vorbesitzer ihn nicht erledigt hat. Vertragshändler können über eine zentrale Datenbank prüfen, ob beim Gebrauchtwagen ein Rückruf offen ist, bevor Sie kaufen.
Ich habe keinen Brief erhalten, aber die Datenbank zeigt keinen Treffer. Bin ich sicher?
Nein, eine Abfrage ohne Treffer ist kein sicherer Nachweis, dass Ihr Auto mängelfrei ist. Fragen Sie in diesem Fall beim Hersteller oder beim deutschen Importeur nach, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist.