Was ist eine Rückrufaktion und wer ordnet sie an?
Eine Rückrufaktion ist eine Maßnahme zur Behebung festgestellter sicherheitsrelevanter Mängel, die der Hersteller in der Regel unter Aufsicht des KBA durchführt. Zuständig für Anordnung und Überwachung in Deutschland ist das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die KBA prüft, ob gemeldete Mängel gesetzliche Sicherheitsstandards verletzen, und ordnet die Behebung an.
Rechtlich verankert ist die Instandsetzungspflicht beim Hersteller, der den Mangel kostenlos und ohne unnötige Verzögerung beheben muss. Halter sollten das Fahrzeug zeitnah zur Reparatur bringen, da der Mangel die Verkehrssicherheit gefährdet. Dies ist keine optionale Wartung, sondern die Korrektur eines Fehlers, der die Verkehrssicherheit gefährdet. Die Abgrenzung zur Hauptuntersuchung (HU) ist wichtig: Die HU prüft den Zustand des einzelnen Fahrzeugs, der Rückruf adressiert systematische Konstruktions- oder Fertigungsfehler in einer Produktionscharge.

Wo finde ich die Rückrufnummer meines Fahrzeugs?
Die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) ist der zentrale Schlüssel für die Prüfung in offiziellen Datenbanken. Sie ist ein eindeutiger, 17-stelliger Code.
Die FIN finden Sie an drei festen Stellen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I: Eingetragen im Feld E.
- Windschutzscheibe: Eingeprägt oder auf einem Aufkleber in der unteren linken Ecke (aus Fahrersicht).
- Zulassungsbescheinigung Teil II: Ebenfalls im Feld E eingetragen.
Stellen Sie sicher, dass die FIN auf der Scheibe und in den Dokumenten identisch ist. Bei Abweichungen klären Sie die Ursache bei der Zulassungsstelle oder einer Werkstatt. Die FIN ist nicht mit der Motornummer gleichzusetzen; für die Rückrufprüfung ist ausschließlich die vollständige 17-stellige FIN relevant.
Wie prüfe ich in der KBA-Datenbank, ob mein Auto betroffen ist?
Das KBA veröffentlicht auf seiner offiziellen Website im Bereich „Rückrufe“ Listen nach Hersteller und Modell. Dort können Sie prüfen, ob Ihr Modell von einem Rückruf betroffen ist. Eine fahrzeugindividuelle Prüfung mit der 17-stelligen FIN erfolgt in der Regel beim Hersteller.
Die KBA-Liste zeigt, welche Modelle und Baujahre betroffen sind und um welchen Mangel es geht. Ob Ihr Fahrzeug tatsächlich betroffen ist und ob der Rückruf schon durchgeführt wurde, bestätigt der Hersteller.
Speichern Sie eine Rückrufbenachrichtigung oder das Abfrageergebnis als Gedächtnisstütze für Werkstattgespräche. Eine Aufbewahrungspflicht besteht dafür nicht. Den Untersuchungsbericht müssen Sie gemäß § 29 StVZO mindestens bis zur nächsten HU aufbewahren.
Rückruf per FIN beim Hersteller prüfen
Nach der KBA-Abfrage dient die direkte Anfrage beim Hersteller der finalen Verifikation. Die meisten Hersteller bieten auf ihren Websites ein dediziertes FIN-Eingabefeld an. Diese Abfrage liefert detailliertere Informationen als die allgemeine KBA-Meldung, da sie auf die individuelle Konfiguration des Fahrzeugs zugeschnitten ist.
Alternativ kann die Rückruf-Hotline kontaktiert werden. Bereithalten Sie:
- Die vollständige FIN
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I
- Ggf. Kaufvertrag oder Rechnung
Der wesentliche Unterschied: Die KBA listet alle in Deutschland gemeldeten Sicherheitsmängel. Der Hersteller bestätigt, ob der Mangel bereits behoben wurde oder ob der spezifische Bauteilcode des eigenen Fahrzeugs tatsächlich betroffen ist. Dies verhindert unnötige Werkstattbesuche, falls ein allgemeiner Rückruf nicht auf die konkrete Ausstattungsvariante zutrifft.

Was tun, wenn mein Fahrzeug betroffen ist?
Sobald der Rückruf bestätigt ist, steht die Terminvereinbarung an. Kontaktieren Sie den autorisierten Vertragspartner. Viele Hersteller bieten bei Sicherheitsrückrufen mobilen Service oder Express-Termine an. Klären Sie vorab, ob Ersatzfahrzeuge zur Verfügung stehen.
Bei akuten Sicherheitsmängeln (z. B. Bremsen, Lenkung) gilt: Fahren Sie nicht weiter, sofern das Rückrufschreiben dies vorgibt. Lassen Sie das Fahrzeug abschleppen oder nutzen Sie die Hersteller-Abholung. Fahren trotz bekannter kritischer Defekte gefährdet andere und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Nach der Behebung ist die Dokumentation essenziell. Verlangen Sie einen Reparaturschein mit Datum, durchgeführten Arbeiten und verwendeten Ersatzteilen. Bewahren Sie diese Unterlagen zusammen mit der Zulassungsbescheinigung Teil I auf. Sie dienen als Nachweis bei Verkauf oder der nächsten HU.
Wie oft muss mein Auto zur HU?
Die Pflicht zur Hauptuntersuchung (HU) ergibt sich aus § 29 StVZO. Der Halter muss das Fahrzeug in regelmäßigen Abständen auf eigene Kosten zur Prüfung vorführen, um Verkehrssicherheit und Umweltschutz zu überwachen.
Das Intervall richtet sich nach dem Alter:
| Fahrzeugstatus | Prüffrist |
|---|---|
| Pkw: Erstzulassung bis zur ersten HU | 36 Monate |
| Pkw: nach der ersten HU | 24 Monate |
Bei Pkw erfolgt die erste HU nach drei Jahren, danach alle zwei Jahre. Für andere Fahrzeugarten gelten abweichende Fristen. Die genaue Fälligkeit lässt sich an zwei Stellen ablesen:
- Prüfplakette: Auf dem hinteren Kennzeichen, zeigt den Fälligkeitsmonat.
- Zulassungsbescheinigung Teil I: Der Fälligkeitsmonat ist hier ebenfalls vermerkt.
Die Plakette zeigt den Monat, bis zu dem das Fahrzeug zur nächsten HU vorgeführt werden muss.
Rückruf und Hauptuntersuchung: Was gilt für Halter?
Die rechtliche Verantwortung des Halters wird durch die HU konkretisiert. Gemäß § 29 StVZO besteht die Vorführungspflicht unabhängig davon, ob aktuell ein Sicherheitsrückruf offen ist.
Ein zentraler Aspekt ist die Dokumentenaufbewahrung. Der Halter muss den Untersuchungsbericht mindestens bis zur nächsten HU aufbewahren. Die Frist für die nächste Prüfung ergibt sich aus dem Monat auf der Prüfplakette am hinteren Kennzeichen, der zusätzlich in der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt ist.
| Pflicht | Rechtsgrundlage / Quelle | Handlungsempfehlung |
|---|---|---|
| HU-Vorführung | § 29 StVZO | Fahrzeug fristgerecht zur Prüfung bringen |
| Bericht aufbewahren | § 29 StVZO | Dokument bis zur nächsten HU sicher aufbewahren |
| Fristkontrolle | Prüfplakette / ZB Teil I | Monat auf Plakette und in ZB Teil I abgleichen |
Wird die HU-Frist versäumt, verstößt der Halter gegen die Vorführpflicht nach § 29 StVZO. Die HU-Pflicht besteht unabhängig von einem Rückruf. Aus Sicherheitsgründen sollten Sie den Rückruf dennoch zeitnah durchführen lassen. Der Halter sollte sicherstellen, dass alle dokumentierten Mängel aus dem Untersuchungsbericht behoben sind, bevor die nächste Prüfung ansteht.
Häufig gestellte Fragen
Wo finde ich die FIN für die Rückrufprüfung?
Die 17-stellige Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II jeweils im Feld E. Sie ist zusätzlich in der unteren linken Ecke der Windschutzscheibe eingeprägt oder auf einem Aufkleber vermerkt.
Bietet das KBA eine Abfrage über die FIN an?
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) veröffentlicht Rückruflisten nach Hersteller und Modell, jedoch keine fahrzeugindividuelle Statusabfrage über die FIN. Für die Bestätigung, ob Ihr spezifisches Fahrzeug betroffen ist und ob die Maßnahme bereits durchgeführt wurde, wenden Sie sich direkt an den Hersteller.
Muss ich den Rückruf vor der Hauptuntersuchung erledigen?
Rechtlich besteht die Pflicht zur Hauptuntersuchung (HU) unabhängig von offenen Rückrufen. Aus Sicherheitsgründen sollten Sie den Mangel dennoch zeitnah beheben lassen, da er die Verkehrssicherheit gefährden kann.