Wie prüfe ich, ob mein Fahrzeug von einem Rückruf betroffen ist?
Der erste Schritt ist die Rückrufdatenbank des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA). Dort sehen Sie, ob für einen bestimmten Fahrzeugtyp eine Maßnahme des Herstellers erfasst ist. Die Datenbank führt Maßnahmen seit dem 1. Mai 2004 nach und nach auf, sie umfasst aber nicht alle Herstellermaßnahmen.
Ein Eintrag bedeutet nicht zwingend, dass Ihr Auto betroffen ist. Auch wenn Ihr Fahrzeug in den angegebenen Bauzeitraum fällt, muss es nicht betroffen sein. Für eine verlässliche Auskunft wenden Sie sich an die Vertragswerkstatt oder die Kundendienst-Hotline des Herstellers. Die Werkstatt kann anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) rasch feststellen, ob Arbeiten nötig sind. Die FIN steht in Ihren Fahrzeugpapieren.

Muss ich einem Rückruf folgen?
Ja. Die Teilnahme an einem Rückruf ist verbindlich, zu Ihrer eigenen Sicherheit und der anderer Verkehrsteilnehmer. Wer ein Rückrufschreiben erhält, lässt den Mangel in einer Vertragswerkstatt beheben. Material und Arbeitszeit für die Reparatur übernehmen Hersteller oder Importeur. Einen Anspruch auf kostenlosen Ersatzwagen gibt es nach Angaben des ADAC dagegen nicht.
Freiwillige Servicemaßnahmen der Hersteller sind von dieser Pflicht nicht erfasst. Ob ein Schreiben einen Rückruf oder eine freiwillige Maßnahme betrifft, sollten Sie daher dem Schreiben selbst entnehmen oder beim Hersteller nachfragen.
Darf ich mit dem Fahrzeug weiterfahren, bevor der Mangel behoben ist?
Das hängt vom Einzelfall ab, und hier ist Vorsicht geboten. Nach Beobachtung des ADAC enthalten Rückrufschreiben oft keine Angaben dazu, wie lange das Auto in der Werkstatt bleibt oder ob es bis zur Reparatur genutzt werden darf. Das KBA empfiehlt in diesem Fall, die Frage vor der nächsten Benutzung unbedingt zu klären.
Sprechen Sie dafür den Hersteller oder eine Vertragswerkstatt an und schildern Sie, was Sie beobachten. Betrifft der Mangel Lenkung, Bremsen oder andere Teile, die für die Fahrsicherheit wichtig sind, sollten Sie das Fahrzeug nicht fahren, bis die Frage geklärt ist.
Wie melde ich einen vermuteten Mangel beim KBA?
Wenn Sie einen Mangel vermuten, der nicht Teil eines Rückrufs ist, melden Sie ihn über den digitalen Mangelmelder des KBA unter www.kba-online.de. Der Dienst dient Verdachtsfällen, bei denen eine Gefahr für die Verkehrssicherheit oder die Umwelt im Raum steht. Das Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die Eingabe, und Sie können Fotos hochladen.
Abgefragt werden insbesondere:
- die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) und der Kilometerstand,
- der Wartungszustand mit Nachweisen,
- Unfälle, Reparaturen und die Zahl der Vorbesitzer,
- Umbauten oder Abweichungen vom Serienzustand, etwa bei Fahrwerk oder Rädern.
Schildern Sie den Mangel konkret: Was tritt auf, unter welchen Umständen, und seit wann? Je genauer die Angaben, desto besser kann das KBA den Fall einordnen. Besteht eine akute Gefahr, nutzen Sie das Fahrzeug nicht weiter, bis es geprüft ist.

Welche Mängel untersucht das KBA nicht?
Der Mangelmelder richtet sich an Mängel im öffentlichen Interesse, also an Defekte, die eine unabwendbare Gefahr darstellen. Verschleiß und Korrosion, die bei der Wartung oder bei der Hauptuntersuchung (HU) auffallen, werden in der Regel nicht untersucht.
Auch bei Garantie- und Kulanzansprüchen hilft das KBA nicht. Solche Fragen klären Sie mit dem Verkäufer oder dem Hersteller. Bei Verschleißschäden ist die Werkstatt der richtige erste Ansprechpartner.
Was passiert, wenn ich einen Rückruf ignoriere oder das Auto verkaufe?
Folgen Halter auch nach mehrmaliger Aufforderung einem Rückruf nicht, meldet das KBA dies der zuständigen Zulassungsbehörde. Diese kann den Betrieb des Fahrzeugs untersagen. Eine Reparatur in einer Herstellerwerkstatt, die Sie vor dieser Entscheidung nachweisen, kann das verhindern. Informieren Sie sich bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde über den Ablauf.
Wenn Sie das Fahrzeug verkaufen oder verschrotten lassen, teilen Sie dem Hersteller oder Importeur die Adresse des neuen Halters beziehungsweise die Verschrottung mit. So erreicht der Rückruf den richtigen Halter. Haben Sie kein Schreiben erhalten, glauben aber, betroffen zu sein, wenden Sie sich direkt an den Hersteller oder den deutschen Importeur.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich beim Mangelmelder meinen Namen angeben?
Ja. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse sind im Formular erforderlich, damit das KBA bei Rückfragen mit Ihnen Kontakt aufnehmen kann.
Kann ich einen Mangel auch per Post melden?
Ja. Schicken Sie die Meldung an das Kraftfahrt-Bundesamt, Abteilung Marktüberwachung, Stichwort „Mangelmeldung“, Fördestraße 16, 24944 Flensburg.
Wie lange dauert die Bearbeitung einer Mangelmeldung?
Eine feste Bearbeitungsfrist ist nicht bekannt. Das KBA bewertet die Meldung und leitet bei Bedarf eine Untersuchung ein.