Wann sollte ich einen Fahrzeugmangel dem KBA melden?

Nicht jede Panne gehört zum Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Behörde ist für die Produktsicherheit von Straßenfahrzeugen zuständig. Sie interessiert sich vor allem für Defekte, die die Verkehrssicherheit gefährden und bei weiteren Fahrzeugen desselben Typs auftreten könnten. Typische Beispiele sind Auffälligkeiten an Bremsen, Lenkung, Fahrwerk, Airbags oder Kraftstoffsystem. Normaler Verschleiß oder eine Frage zur Garantie gehört dagegen nicht dorthin.

In den Fragen und Antworten des KBA steht der Mangelmelder für den Fall, dass Sie ein ernstes Risiko oder eine Abweichung von Vorschriften durch einen herstellerbedingten Mangel befürchten. Entscheidend ist also nicht nur, dass etwas kaputt ist, sondern dass der Fehler vermutlich aus Konstruktion oder Fertigung stammt.

Eine Meldung ersetzt keine Reparatur. Wenn Ihr Fahrzeug akut unsicher ist, etwa bei Bremsproblemen oder plötzlichem Lenkungsausfall, stellen Sie es ab und lassen Sie es in einer Fachwerkstatt prüfen, bevor Sie weiterfahren. Die Meldung beim KBA kommt danach hinzu.

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Wann sollte ich einen Fahrzeugmangel dem KBA melden?

Was ist der Mangelmelder des KBA?

Mit der Pressemitteilung vom 28.03.2023 hat das KBA einen digitalen Meldeweg für Mängel an Fahrzeugen und Fahrzeugteilen eingeführt. Das Formular erreichen Sie über kba-online.de. Die Fragen und Antworten der Behörde verweisen direkt auf https://www.kba-online.de/mame-webapp/. Der Mangelmelder richtet sich an Halterinnen und Halter, die einen Verdacht melden möchten.

Ob zusätzlich eine Meldung per Post möglich ist, lässt sich auf den von mir geprüften KBA-Seiten nicht eindeutig feststellen. Fragen Sie im Zweifel direkt bei der Behörde nach, bevor Sie einen Brief schreiben.

Welche Angaben braucht die Meldung?

Das Formular fragt die Angaben ab, die das KBA für die Prüfung benötigt. Den Mangel beschreiben Sie schriftlich, und Sie können Fotos hochladen. Die Pressemitteilung nennt Bildmaterial ausdrücklich als Ergänzung zur Beschreibung. Stellen Sie die folgenden Informationen vorher zusammen, denn je nach Formular werden unter anderem abgefragt:

  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) und Kilometerstand
  • Wartungsstand mit Belegen, sofern vorhanden
  • Angaben zu Unfallschäden und früheren Reparaturen
  • Ihre Kontaktdaten für Rückfragen

Notieren Sie außerdem, wann der Mangel auftritt, bei welcher Geschwindigkeit, bei welchem Wetter oder Betriebszustand und ob eine Warnleuchte leuchtet. Schreiben Sie das auf, solange Sie sich genau erinnern. Solche Details helfen bei der Einordnung mehr als eine allgemeine Beschreibung wie „Auto macht Geräusche“.

Was prüft das KBA nicht?

Die Behörde befasst sich mit Risiken für die Allgemeinheit, nicht mit Ihren persönlichen Ansprüchen. Garantie-, Gewährleistungs- oder Kulanzfragen klären Sie mit der Werkstatt, dem Hersteller oder dem Importeur für Deutschland. Dasselbe gilt, wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Fahrzeug von einem laufenden Rückruf betroffen ist. Die Fragen und Antworten des KBA verweisen in diesen Fällen auf den Hersteller oder Importeur.

Auf den von mir geprüften Seiten steht nicht, ob und wie das KBA Ihnen persönlich antwortet. Rechnen Sie deshalb nicht zwingend mit einer Einzelauskunft und planen Sie Ihre eigenen Schritte, etwa den Werkstatttermin, unabhängig von einer Rückmeldung.

Was prüft das KBA nicht?

Wie erfahre ich von einem Rückruf?

Wenn ein Hersteller einen Rückruf durchführt, wird der im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) hinterlegte Fahrzeughalter schriftlich informiert. Die Anschrift stammt aus diesem Register. In besonderen Einzelfällen kann das KBA Anschriften ermitteln. Nicht jeder Rückruf läuft allerdings über diese Halteranschriften. Deshalb sollten Sie nicht allein auf Post warten.

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Wer selbst nachsehen möchte, kann die Rückrufdatenbank des KBA nutzen. Sie hilft einzuschätzen, ob ein Fahrzeugtyp betroffen ist. Sie zeigt aber nicht an, ob Ihr konkretes Fahrzeug betroffen ist, da dort keine Fahrzeug-Identifizierungsnummern hinterlegt sind.

Sind Sie sicher, dass Ihr Modell betroffen ist, haben aber kein Schreiben erhalten, wenden Sie sich an den Hersteller oder den Importeur für Deutschland. Achten Sie außerdem auf den Absender. Ein Rückrufschreiben kommt vom Hersteller oder Importeur. Geben Sie bei Anrufen oder Nachrichten, die Geld oder vorab Daten verlangen, keine Informationen preis, bevor Sie den Absender geprüft haben.

Was tun bei einem Rückrufschreiben?

Lesen Sie das Schreiben vollständig, bevor Sie handeln. Es beschreibt den Mangel und den vorgesehenen Ablauf. Die Teilnahme ist verpflichtend. Wer nicht teilnimmt, riskiert die Einleitung einer Betriebsuntersagung. Der Mangel muss in einer Fachwerkstatt behoben werden.

Danach gehen Sie am besten so vor:

  1. Vereinbaren Sie einen Termin in einer Fachwerkstatt und nehmen Sie das Schreiben mit.
  2. Enthält das Schreiben Nutzungshinweise, befolgen Sie diese bis zur Reparatur.
  3. Die KBA-Seiten enthalten keine Regel zu den Kosten. Fragen Sie vorab beim Hersteller oder Importeur nach, ob und in welchem Umfang die Reparatur übernommen wird.
  4. Bewahren Sie den Werkstattbeleg auf. Er dokumentiert, dass Sie teilgenommen haben.

Bleibt ein Auffälligkeit nach der Reparatur bestehen, informieren Sie die Werkstatt und melden Sie den Befund erneut über den Mangelmelder.

Häufig gestellte Fragen

Wo finde ich meine Fahrzeug-Identifizierungsnummer?

Sie steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I und ist zusätzlich am Fahrzeug angebracht. Im Zweifel hilft die Werkstatt beim Auffinden.

Erhalte ich nach einer Meldung eine Rückmeldung?

Auf den geprüften KBA-Seiten ist dazu nichts festgelegt. Ob und wie geantwortet wird, erfahren Sie am besten im Formular oder direkt bei der Behörde.

Darf ich ein Fahrzeug mit offenem Rückruf weiterfahren?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Halten Sie sich an die Hinweise im Schreiben und lassen Sie auffällige Warnsignale sofort in einer Fachwerkstatt prüfen.