Wie läuft die Hauptuntersuchung ab und was wird geprüft?

Die Hauptuntersuchung (HU) müssen Halter ihres Fahrzeugs in regelmäßigen Abständen und auf eigene Kosten durchführen lassen (§ 29 Abs. 1 StVZO). Maßstab sind die Anlagen VIII und VIIIa der StVZO. Die Prüfung erfolgt zerstörungsfrei: Es werden keine Fahrzeugeinrichtungen oder -teile ausgebaut (Anlage VIIIa Nr. 5).

Am Ende stellt die Prüfstelle fest, ob das Fahrzeug zum Prüfzeitpunkt vorschriftsmäßig ist. Nur dann darf eine Prüfplakette zugeteilt und angebracht werden (§ 29 Abs. 3 Satz 1 und 2 StVZO). Die HU ist also eine Momentaufnahme: Was am Prüftag defekt ist, zählt.

Wie läuft die Hauptuntersuchung ab und was wird geprüft?

Welche HU-Prüfpunkte gibt es im Überblick?

Anlage VIIIa gliedert die Untersuchung in zehn Prüfbereiche, Nummern 6.1 bis 6.10:

  • Bremsanlage (6.1): Zustand und Funktion der Bremsen.
  • Lenkanlage (6.2): Zustand und Funktion der Lenkung.
  • Sichtverhältnisse (6.3): Scheiben, Spiegel, Scheibenwischer und Waschanlage.
  • Lichttechnische Einrichtungen und andere Teile der elektrischen Anlage (6.4): Beleuchtung und elektrische Anlage.
  • Achsen, Räder, Reifen, Aufhängungen (6.5): Fahrwerk und Bereifung.
  • Fahrgestell, Rahmen, Aufbau (6.6): tragende Teile und deren Befestigung.
  • Sonstige Ausstattungen (6.7): unter anderem Sicherheitsgurte und Airbags.
  • Umweltbelastung (6.8): Geräusche, Abgase und Flüssigkeitsverlust sowie Besonderheiten bei Hybrid- und Elektroantrieb.
  • Zusätzliche Untersuchungen (6.9): nur für Fahrzeuge der gewerblichen Personenbeförderung.
  • Identifizierung und Einstufung (6.10): Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), Kennzeichen und Fahrzeugdokumente.

Diese Übersicht dient der Orientierung. Die einzelnen Prüfkriterien sind in den Anlagen und in der zugehörigen Richtlinie festgelegt.

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Welche Unterlagen muss ich zur HU mitbringen?

Die Fahrzeugdokumente gehören zur Identifizierung nach Nr. 6.10. In der Praxis verlangt die Prüfstelle die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein). Die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) wird vor allem dann benötigt, wenn das Fahrzeug nicht zugelassen ist. Wurde das Fahrzeug technisch verändert, sind Nachweise über die Änderung nötig. Welche Unterlagen Ihre Prüfstelle genau verlangt, erfahren Sie vorab telefonisch oder auf deren Website.

Wie werden festgestellte Mängel eingestuft?

Mängel werden nach einer Richtlinie beurteilt und zugeordnet, die im Verkehrsblatt bekannt gemacht ist (Anlage VIIIa Nr. 3.1). Das Gesetz selbst nennt keine Mängelkategorien. Die aktuelle Fassung der Richtlinie finden Sie im Verkehrsblatt des Bundesministeriums für Verkehr.

Die Einstufung hat direkte Folgen:

  • Geringe Mängel: Eine Plakette darf trotzdem zugeteilt werden, wenn die unverzügliche Beseitigung zu erwarten ist (§ 29 Abs. 3 Satz 3 StVZO). Solche Mängel sollten Sie zügig beheben lassen.
  • Erhebliche oder gefährliche Mängel: Die Plakette wird nicht zugeteilt. Die Prüfstelle legt fest, ob eine Nachprüfung nötig ist und ob, wohin und wie weit Sie noch fahren dürfen.

Fahren Sie ein Fahrzeug mit Mängeln, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, nur so weit wie unbedingt nötig und fragen Sie vorher bei der Prüfstelle nach. Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie das Fahrzeug abschleppen.

Wie werden festgestellte Mängel eingestuft?

Was kann ich vor der HU selbst prüfen?

Einige Punkte des Prüfkatalogs lassen sich ohne Werkzeug kontrollieren. Eine Checkliste einer großen Prüforganisation nennt als Bereiche unter anderem Abgasanlage, Scheibenwischer, Bremsen, Beleuchtung, Elektronik, Fahrwerk, Fahrzeugpapiere und Sicherheitsausstattung.

  • Beleuchtung: Alle Leuchten einschalten und von außen prüfen, auch Brems- und Blinklicht. Defekte Gläser oder Leuchtmittel austauschen lassen.
  • Scheiben und Wischer: Risse oder Steinschläge im Sichtfeld, Wischerblätter auf Schlieren prüfen, Waschanlage ausprobieren.
  • Reifen: Profil, Beschädigungen und Luftdruck kontrollieren.
  • Bremsen: Bremspedal und Feststellbremse prüfen. Ungewöhnliche Geräusche oder ein einseitiges Ziehen in der Werkstatt klären lassen.
  • Sicherheitsausstattung: Gurte auf Beschädigungen und einwandfreies Einrasten prüfen.
  • Papiere: Fahrzeugdokumente bereitlegen.

Leuchtet eine Kontrollleuchte im Cockpit dauerhaft, klären Sie die Ursache vor dem Termin. Die Bedeutung einzelner Symbole steht in der Betriebsanleitung des Herstellers.

Zur Sicherheit bei der Kontrolle gilt: Stellen Sie das Fahrzeug auf ebenem, festem Untergrund ab, ziehen Sie die Feststellbremse und schalten Sie den Motor aus. Arbeiten unter dem Fahrzeug nur auf festen Stützen, niemals unter einem nur mit dem Wagenheber angehobenen Auto.

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Wann ist die nächste HU fällig und was passiert bei einer Überschreitung?

Für Pkw ist die erste HU 36 Monate nach der Erstzulassung fällig, danach gilt ein Abstand von 24 Monaten (Anlage VIII Nr. 2.1). Die Frist beginnt mit Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung (Nr. 2.3). Bei Fahrzeugen, die erstmals in den Verkehr kommen, beginnt sie mit der Zuteilung des amtlichen Kennzeichens.

Das Fahrzeug muss spätestens zur HU vorgeführt werden (§ 29 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StVZO). Liegt der Vorführtermin mehr als zwei Monate zurück, fällt die Untersuchung umfangreicher aus (Anlage VIIIa Nr. 2.2). Planen Sie den Termin deshalb so, dass Sie ihn sicher einhalten.

Häufig gestellte Fragen

Gilt die HU auch für Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen?

Nein. Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen sind nach § 29 Abs. 1 StVZO ausgenommen, ebenso Fahrzeuge der Bundeswehr und der Bundespolizei.

Was zeigt die Plakette auf dem hinteren Kennzeichen an?

Sie zeigt den Monat, bis zu dem das Fahrzeug spätestens wieder zur HU vorgeführt werden muss.

Sollte ich eine Warnleuchte vor der HU zurücksetzen?

Nein. Die Prüfung liest den Ergebnisspeicher aus, ohne Einträge zu verändern, zu löschen oder neu anzulegen. Lassen Sie die Ursache besser vorab klären.

Gelten für Motorräder die gleichen Fristen wie für Pkw?

Nein. Für Krafträder gilt laut Anlage VIII Nr. 2.1 ein Abstand von 24 Monaten, ohne Unterscheidung zwischen erster und weiterer Untersuchung.

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