Wann ist die HU bei meinem Fahrzeug fällig?

Die Hauptuntersuchung (HU) ist für Halter zulassungspflichtiger Fahrzeuge Pflicht. Sie muss auf eigene Kosten nach Anlage VIII der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) durchgeführt werden (§ 29 Abs. 1 StVZO).

Bei Pkw gilt für die erste HU eine Frist von 36 Monaten ab Erstzulassung. Jede weitere HU ist nach 24 Monaten fällig (Anlage VIII Nr. 2.1.2.1). Für Krafträder beträgt die Frist 24 Monate (Nr. 2.1.1). Für Fahrzeuge zur Personenbeförderung und für bestimmte Krankenkraftwagen gilt ein Rhythmus von 12 Monaten (Nr. 2.1.2.2 und 2.1.2.3). Ob eine Sonderregel auf Ihr Fahrzeug zutrifft, klären Sie am besten bei Ihrer Zulassungsstelle.

Maßgeblich ist der Monat und das Jahr der letzten HU, nicht das genaue Datum (Nr. 2.3). Wer die Fristen im Blick behält, plant den Termin also in dem Monat, der auf der Plakette steht.

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Die Prüfplakette zeigt den Monat, bis zu dem die HU nachgewiesen ist. Sie gehört auf das hintere Kennzeichen und darf weder verdeckt noch verschmutzt sein (§ 29 Abs. 2 und 5 StVZO). Sie wird mit Ablauf des angegebenen Monats ungültig. Muss vor der nächsten Plakette ein Mangel behoben werden, verlängert sich ihre Gültigkeit um einen Monat (§ 29 Abs. 7 StVZO).

Wann ist die HU bei meinem Fahrzeug fällig?

Wie gehe ich den Selbstcheck Schritt für Schritt an?

Ein Selbstcheck ersetzt die Prüfung nicht. Er hilft jedoch, offensichtliche Mängel zu finden, die den Termin verlängern oder unnötig wiederholen lassen. Ich empfehle diese Reihenfolge:

  1. Papiere und Ausstattung bereitlegen.
  2. Licht, Hupe und Scheiben prüfen.
  3. Reifen, Bremsen und Lenkung kontrollieren.
  4. Warnleuchten und Flüssigkeiten nach Betriebsanleitung prüfen.
  5. Kennzeichen und Plakette auf Lesbarkeit kontrollieren.

Die verbindlichen Prüfpunkte der Hauptuntersuchung stehen in Anlage VIIIa der StVZO. Diese Liste dient der Orientierung und ersetzt diesen Text nicht.

Was prüfe ich zuerst bei Licht und Sicht?

Beginnen Sie mit der Beleuchtung. Kontrollieren Sie Abblendlicht, Fernlicht, Bremslicht, Blinker, Rückfahrlicht und Kennzeichenbeleuchtung. Lassen Sie einen Helfer hinter dem Fahrzeug stehen, während Sie Bremse und Blinker betätigen. Prüfen Sie außerdem Hupe, Scheibenwischer und Scheibenwaschanlage. Die Wischerblätter sollten die Scheibe ohne Schlieren wischen, und das Waschwasser muss die Scheibe erreichen.

Kontrollieren Sie die Frontscheibe auf Steinschläge oder Risse im Sichtfeld des Fahrers. Ein Riss, der im Sichtfeld liegt, kann die Sicht einschränken. Erneuern Sie Scheiben nur bei Bedarf und nach Herstellerangabe; eine Reparatur ist nicht in jedem Fall zulässig.

Wann sind Reifen und Bremsen kritisch?

Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang mindestens 1,6 mm tief sein. Gemessen wird im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa drei Viertel der Laufflächenbreite einnimmt (§ 36 Abs. 3 StVZO). Für Mofas, Kleinkrafträder und ähnliche Fahrzeuge gilt laut Vorschrift eine Mindesttiefe von 1 mm. Prüfen Sie daher mehrere Stellen am Umfang, nicht nur eine.

Bei den Bremsen achten Sie auf ein festes Pedal, auf Geräusche beim Bremsen und auf einseitiges Ziehen. Ein weiches oder pulsierendes Pedal ist kein Fall für den Selbstcheck, sondern für die Werkstatt. Die Sicherheitsprüfung umfasst laut Anlage VIII Nr. 1.3.1 Fahrgestell, Fahrwerk, Lenkung, Reifen, Räder und Bremsanlage. Diese Bauteile sind daher für den Prüfer der Schwerpunkt.

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Wann sind Reifen und Bremsen kritisch?

Welche Warnleuchten muss ich vor der HU ernst nehmen?

Symbole und Bedeutung der Warn- und Kontrollleuchten unterscheiden sich je nach Fahrzeug. Die verbindliche Auskunft gibt die Betriebsanleitung des Fahrzeugherstellers. Sie erklärt Symbole, Farben und Blinkmuster Ihres Fahrzeugs.

Als allgemeine Orientierung gilt: Eine rot leuchtende Warnleuchte bedeutet in der Regel, dass Sie anhalten, das Fahrzeug sicher abstellen und die Betriebsanleitung lesen sollten. Fahren Sie nicht weiter, wenn eine Warnung für Bremse, Öldruck oder Kühlmitteltemperatur aufleuchtet. Eine dauerhaft leuchtende Motorkontrollleuchte kann ein Hinweis auf ein Problem mit der Abgasreinigung oder der Motorsteuerung sein. Dies kann die Abgasuntersuchung im Rahmen der HU beeinflussen (Anlage VIII Nr. 1.2.1.1 und 1.2.1.2, Anlage VIIIa Nr. 6.8.2).

Kontrollieren Sie Öl, Kühlmittel, Bremsflüssigkeit und Scheibenwaschwasser nur anhand der Markierungen oder Angaben in der Betriebsanleitung. Füllen Sie nur die vorgeschriebene Flüssigkeit nach und verwenden Sie dabei keine Zusätze, die nicht ausdrücklich freigegeben sind.

Was passiert bei Mängeln, und wann darf ich nicht mehr fahren?

Eine Prüfplakette darf nur dann zugeteilt und angebracht werden, wenn die Vorschriften der Anlage VIII eingehalten sind (§ 29 Abs. 3 StVZO). Bei geringen Mängeln kann die Plakette trotzdem erteilt werden, wenn deren unverzügliche Beseitigung zu erwarten ist. Die festgestellten Mängel müssen Sie dann zeitnah beheben lassen.

Wenn die Verkehrssicherheit gefährdet ist, fahren Sie nicht selbst zur Prüfung oder zur Werkstatt. Lassen Sie das Fahrzeug abschleppen oder holen Sie Hilfe. Ohne gültige Plakette kann die nach Landesrecht zuständige Behörde den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagen oder beschränken, bis der Nachweis erbracht ist (§ 29 Abs. 7 StVZO). Planen Sie daher eine Reparatur rechtzeitig vor Ablauf des Monats auf der Plakette ein.

Häufig gestellte Fragen

Wo finde ich die Bedeutung einer bestimmten Warnleuchte?

Die Symbole sind herstellerspezifisch. Die Betriebsanleitung Ihres Fahrzeugs erklärt Farben, Symbole und Blinkmuster. Bei Unsicherheit beim Fahren halten Sie an und lesen die Angaben dort nach.

Kann ich einen Mangel vor der HU selbst beheben?

Ja, sofern Sie die Reparatur fachgerecht ausführen können und die Vorgaben der Hersteller beachten. Bei Bremsen, Lenkung und Fahrwerk sollten Sie aus Sicherheitsgründen eine Fachwerkstatt beauftragen.

Was tue ich, wenn die Prüfplakette fehlt oder unlesbar ist?

Wenden Sie sich an Ihre Zulassungsstelle. Solange kein gültiger Nachweis vorliegt, kann die zuständige Behörde den Betrieb des Fahrzeugs untersagen oder beschränken.

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