Wie berechnen sich HU-Fristen: Baujahr oder Erstzulassung?
Die Frist für die Hauptuntersuchung (HU) richtet sich nach der Erstzulassung des Fahrzeugs und danach, wann die letzte Untersuchung stattfand. Das Baujahr spielt dafür keine Rolle. Ein Pkw, der 2019 gebaut, aber erst im Frühjahr 2021 zugelassen wurde, folgt deshalb der Frist ab 2021. Die Grundlage ist § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in Verbindung mit Anlage VIII, wo die Intervalle nach Fahrzeugart in Monaten festgelegt sind.
Für dich bedeutet das: Lies das Datum der Erstzulassung in deiner Zulassungsbescheinigung Teil I nach, nicht das Baujahr aus einer Verkaufsanzeige. Bei einem Gebrauchtwagen zählt außerdem die letzte HU, denn sie setzt den neuen Zeitraum.

Wann ist die erste HU beim Pkw fällig?
Bei einem Pkw ist die erste HU 36 Monate nach der Erstzulassung fällig (Anlage VIII, Nr. 2.1.2.1.1). Ein Neuwagen muss also erst nach drei Jahren zur ersten Untersuchung. Das gilt für Pkw allgemein. Für Pkw zur Personenbeförderung und für Krankenkraftwagen gelten kürzere Intervalle, die weiter unten stehen.
Wer einen Gebrauchtwagen mit gültiger Plakette kauft, übernimmt den dort vermerkten Monat. Das Datum der Erstzulassung ist dann nicht mehr der Maßstab für den nächsten Termin.
Wie oft muss ein Pkw danach zur HU?
Ab der zweiten Untersuchung beträgt das Intervall für Pkw 24 Monate (Nr. 2.1.2.1.2). Die Frist beginnt mit der letzten Untersuchung. Den genauen Monat legt die prüfende Stelle fest und vermerkt ihn auf der Prüfplakette und in der Zulassungsbescheinigung. Plane den Termin deshalb anhand dieses Monats und nicht anhand des Kalenderjahrs.
Wenn du den Termin etwas früher wahrnehmen möchtest, ist das in der Regel möglich. Kläre die Terminlage direkt mit der Prüfstelle, damit der neue Monat korrekt eingetragen wird.
Welche Fristen gelten für Motorrad, Anhänger und Lkw?
Die Intervalle unterscheiden sich stark nach Fahrzeugart und Gewicht. Die folgende Übersicht nennt die Werte aus Anlage VIII:
| Fahrzeugart | Intervall |
|---|---|
| Krafträder (Nr. 2.1.1) | 24 Monate |
| Anhänger bis 0,75 t oder ohne eigene Bremsanlage (Nr. 2.1.5.1) | erste HU nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate |
| Anhänger über 0,75 t bis 3,5 t (Nr. 2.1.5.2) | 24 Monate |
| Anhänger über 3,5 t bis 10 t (Nr. 2.1.5.3) | 12 Monate |
| Anhänger über 10 t (Nr. 2.1.5.4) | 12 Monate |
| Lkw bis 3,5 t (Nr. 2.1.4.1) | 24 Monate |
| Lkw über 3,5 t (Nr. 2.1.4.2 bis 2.1.4.4) | 12 Monate |
Beim Lkw über 3,5 t zählt also immer das 12-Monats-Intervall, unabhängig davon, wie lange das Fahrzeug bereits zugelassen ist. Bei Anhängern hängt der Wert von der Gesamtmasse und davon ab, ob eine eigene Bremsanlage vorhanden ist.

Wo steht, wann die nächste HU fällig ist?
Die Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen zeigt den Monat, bis zu dem die nächste HU spätestens fällig ist (§ 29 Abs. 2 StVZO). Sie wird mit Ablauf dieses Monats ungültig (Abs. 7). Zusätzlich trägt die prüfende Stelle Monat und Jahr der nächsten Frist in die Zulassungsbescheinigung Teil I oder in den vorgeschriebenen Nachweis ein (Abs. 6). Lege nach jeder Untersuchung beide Angaben ab und prüfe sie, bevor du das Prüfzentrum verlässt.
Falls bei der Untersuchung Mängel festgestellt werden, die vor der Zuteilung einer neuen Plakette behoben werden müssen, gilt die alte Plakette einen Monat länger. Dasselbe gilt, wenn nur geringe Mängel vorliegen und deshalb keine neue Plakette ausgegeben wird (Abs. 7). Die Verlängerung ist eine Frist für die Mängelbeseitigung, kein zusätzlicher Fahrspielraum. Repariere die Mängel zeitnah und kläre gegebenenfalls mit der Prüfstelle, wann die Nachprüfung erfolgt.
Wann gelten kürzere HU-Intervalle?
Ein Teil der Fahrzeuge muss häufiger geprüft werden. Dazu gehören:
- Pkw zur Personenbeförderung nach dem Personenbeförderungsgesetz (Nr. 2.1.2.2): 12 Monate.
- Krankenkraftwagen und Behindertentransportfahrzeuge mit bis zu acht Fahrgastplätzen (Nr. 2.1.2.3): 12 Monate.
- Wohnmobile bis 3,5 t: 36 Monate bis zur ersten HU, danach 24 Monate (Nr. 2.1.6.1).
- Wohnmobile über 3,5 t bis 7,5 t: 24 Monate in den ersten 72 Monaten nach Erstzulassung, danach 12 Monate (Nr. 2.1.6.2).
- Wohnmobile über 7,5 t: 12 Monate (Nr. 2.1.6.3).
- Gewerbliche Vermietung ohne Fahrer: grundsätzlich 12 Monate (Nr. 2.2). Bei einer Mindestmietdauer von einem Jahr gelten für Pkw 36 Monate und für Lkw bis 3,5 t 24 Monate. Wird der Mietvertrag nachträglich auf weniger als ein Jahr verkürzt, gilt wieder 12 Monate.
Kraftomnibusse mit mehr als acht Fahrgastplätzen haben eigene Intervalle (Nr. 2.1.3) und sind hier nicht behandelt.
Ausgenommen von der Untersuchungspflicht sind Fahrzeuge mit roten Kennzeichen nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung sowie Fahrzeuge der Bundeswehr und der Bundespolizei (§ 29 Abs. 1). Für Feuerwehren und Katastrophenschutz entscheiden die obersten Landesbehörden im Einzelfall oder allgemein.
Was passiert bei überschrittener Frist?
Sobald die Frist abgelaufen ist, ist die Prüfplakette ungültig. Damit fehlt der Nachweis, dass die Untersuchung im vorgeschriebenen Zeitraum stattgefunden hat. Ob und in welcher Höhe ein Verstoß geahndet wird, hängt vom Einzelfall ab. Konkrete Beträge nenne ich bewusst nicht, weil sie sich ändern können. Aktuelle Auskünfte erhältst du bei der Zulassungsstelle.
Vor einer Fahrt mit abgelaufener Plakette klärst du am besten bei der Zulassungsstelle, ob und unter welchen Bedingungen du zur Prüfstelle fahren darfst. Vereinbare den Termin außerdem früh, sobald der Monat auf der Plakette näher rückt. Unabhängig von der Frist gilt: Fahre nicht mit erkennbar defekten Bremsen, abgefahrenen Reifen oder ausgefallenem Licht. Die HU ist eine Mindestkontrolle, sie ersetzt nicht die laufende Aufmerksamkeit des Halters.
Häufig gestellte Fragen
Wo finde ich das Datum meiner Erstzulassung?
Das Datum der Erstzulassung steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Wenn du sie nicht zur Hand hast, hilft die Zulassungsstelle weiter.
Kann ich die HU vor Fristablauf machen lassen?
Eine Vorführung vor Fristende ist in der Regel möglich. Klär die Terminlage und den neuen Monat direkt mit der Prüfstelle.
Wer darf die HU durchführen?
Die Untersuchung erfolgt bei amtlich anerkannten Prüfstellen. Welche in deiner Nähe arbeiten, erfährst du bei der Zulassungsstelle oder über die Suche nach zugelassenen Prüforganisationen.