Wann ist die nächste Hauptuntersuchung fällig?
Die Hauptuntersuchung (HU) ist keine Wartung, sondern eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung der Verkehrssicherheit und der Umweltverträglichkeit. Für Pkw legt Anlage VIII der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) die Fristen fest: Ein erstmals zugelassener Pkw muss nach 36 Monaten zur ersten HU. Jede weitere HU ist danach alle 24 Monate fällig. Wechselt der Halter innerhalb der ersten sieben Monate nach der Erstzulassung, gilt für die zweite HU ebenfalls die 36-Monats-Frist.
Maßgeblich ist der Monat der letzten HU. Die Frist beginnt mit Monat und Jahr dieser Untersuchung und endet mit dem Monat, der auf der Prüfplakette ausgewiesen ist. Die Prüfplakette sitzt auf dem hinteren Kennzeichen. Den Termin der nächsten HU finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I, dort ist Monat und Jahr der nächsten Untersuchung eingetragen (§ 29 Abs. 6 StVZO). Für bestimmte Fahrzeuge, etwa im Personenbeförderungsverkehr, gelten kürzere Fristen von 12 Monaten. Prüfen Sie im Zweifel Ihren Fahrzeugschein.

Welche Unterlagen gehören zur HU-Vorbereitung?
Legen Sie eine Mappe an, bevor Sie den Termin buchen. Mindestens gehören dazu:
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I. Die zulässigen Reifengrößen stehen in den Feldern 15.1 bis 15.3 und 22.
- Ein gültiger Lichtbildausweis, den die Prüfstelle in der Regel zur Identifikation verlangt.
- Nachweise für Änderungen am Fahrzeug, zum Beispiel ein Gutachten oder eine EG-Genehmigung für nachgerüstete Gurte, Spoiler oder Auspuffanlagen. Ohne solche Nachweise kann eine Änderung nicht geprüft werden.
- Den Untersuchungsbericht der letzten HU. Sie müssen ihn mindestens bis zur nächsten HU aufbewahren (§ 29 Abs. 10 StVZO). Er wird bei einer Nachprüfung häufig gebraucht.
Wie prüfen Sie Ihr Auto vor dem HU-Termin selbst?
Eine Selbstprüfung ersetzt die Untersuchung nicht. Sie hilft aber, dass der Termin nicht an vermeidbaren Kleinigkeiten scheitert. Gehen Sie bei abgestelltem Motor auf ebenem Untergrund vor.
- Licht: Abblendlicht, Fernlicht, Bremsleuchten und Kennzeichenleuchte müssen funktionieren. Bei manueller Leuchtweitenregulierung prüfen Sie beide Seiten.
- Reifen: Die Hauptrille muss am ganzen Umfang mindestens 1,6 mm tief sein (§ 36 Abs. 3 StVZO). Messen Sie an mehreren Stellen. Die Verschleißindikatoren an der Seitenwand geben eine erste Orientierung.
- Scheiben und Wischer: Wischerblätter, Scheibenwaschanlage und Scheinwerferreinigung müssen funktionieren. Die Frontscheibe darf im Sichtfeld keine Schäden aufweisen.
- Bremsen: Die Bremse muss ohne spürbare Verzögerung greifen. Prüfen Sie den Füllstand der Bremsflüssigkeit im Ausgleichsbehälter. Ein weiches Pedal kann auf Luft im System hinweisen. Die Feststellbremse muss sicher einrasten und das Fahrzeug am Hang halten.
- Lenkung und Hupe: Spiel in der Lenkung und beschädigte Manschetten fallen oft sichtbar auf. Die Hupe muss ohne Verzögerung ansprechen.
- Sicherheitsausstattung: Die Sicherheitsgurte müssen funktionieren und dürfen keine äußeren Schäden haben. Das Warndreieck muss unbeschädigt sein. Prüfen Sie den Erste-Hilfe-Kasten auf Vollständigkeit und Ablaufdatum.
- Motor und Auspuff: Achten Sie auf Öl- oder Kühlmittelaustritt unter dem Fahrzeug und darauf, dass die Auspuffanlage sicher befestigt ist.
Arbeiten unter dem Fahrzeug führen Sie nur auf festem Untergrund und mit Unterstellböcken aus, niemals allein mit dem Wagenheber. Finden Sie einen Mangel an Bremse oder Lenkung, lassen Sie ihn in einer Werkstatt klären, statt selbst daran zu arbeiten.
Welche Warnleuchten dürfen Sie nicht ignorieren?
Die Bedeutung einer Kontrollleuchte kann je nach Hersteller abweichen. Maßgeblich ist immer die Betriebsanleitung Ihres Fahrzeugs. Grundsätzlich gilt: Rot verlangt sofortiges Handeln, Gelb eine Prüfung in absehbarer Zeit.
- Rotes Ausrufezeichen im Kreis: Entweder ist die Feststellbremse noch angezogen, oder es liegt ein Bremsproblem vor, etwa zu wenig Bremsflüssigkeit oder verschlissene Beläge. Prüfen Sie zuerst die Feststellbremse, dann den Flüssigkeitsstand. Bei Unklarheit suchen Sie eine Werkstatt auf.
- Rote Öl-Kanne: Der Öldruck ist zu niedrig. Halten Sie sofort an, stellen Sie den Motor ab und kontrollieren Sie den Ölstand. Weiterfahren kann zu einem Motorschaden führen.
- Gelbe Öl-Kanne mit der Schrift „MIN“: Der Ölstand ist niedrig. Halten Sie an einer sicheren Stelle an und füllen Sie Öl nach, wie es die Betriebsanleitung beschreibt.
- Rotes Thermometer: Der Motor überhitzt, meist wegen zu wenig Kühlmittel. Halten Sie an und lassen Sie den Motor abkühlen, bevor Sie den Stand prüfen, sonst droht Verbrühung. Leitungswasser als Notlösung nur, wenn die Betriebsanleitung das erlaubt.
- Warnmeldungen bei Elektrofahrzeugen: Bei Warn- oder Fehlermeldungen wenden Sie sich immer an eine Werkstatt.

Wie prüfen Sie offene Rückrufe beim KBA?
Ein Rückruf ist eine Maßnahme des Herstellers, die das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überwacht. Die Rückrufdatenbank des KBA lässt sich nach Hersteller, Modell und Baujahr durchsuchen. Dort sehen Sie, welche Rückrufaktionen für ein Modell erfasst sind.
Die Datenbank enthält jedoch keine Fahrzeug-Identifizierungsnummern (FIN). Sie zeigt daher nicht, ob Ihr konkretes Fahrzeug betroffen ist. Sie erfasst Maßnahmen seit dem 1. Mai 2004, aber nicht alle Maßnahmen der Hersteller. Liegt Ihr Baujahr im angegebenen Zeitraum, muss das Fahrzeug nicht zwingend betroffen sein.
Der nächste Schritt ist deshalb die Hersteller-Hotline oder eine Werkstatt des Herstellers. Mit Ihrer FIN kann sie klären, ob für Ihr Fahrzeug offene Maßnahmen bestehen.
Was passiert bei Mängeln oder bei überzogener Frist?
Bei erheblichen Mängeln erhalten Sie einen Prüfbericht, der die Mängel benennt. Wird das Fahrzeug später als einen Monat nach der HU zur Nachprüfung vorgeführt, ist eine neue HU fällig. Dabei wird eine bis zu zwei Monate zuvor durchgeführte Abgasuntersuchung berücksichtigt (Anlage VIII StVZO, Nr. 3.1.4.3).
Eine Prüfplakette wird mit Ablauf des angegebenen Monats ungültig. Müssen Mängel behoben werden, verlängert sich ihre Gültigkeit um einen Monat (§ 29 Abs. 7 StVZO). Fahren Sie ohne gültige Plakette, kann die zuständige Behörde den Betrieb des Fahrzeugs untersagen oder beschränken. Buchen Sie den HU-Termin deshalb so früh, dass er vor dem Ende des Monats auf der Plakette liegt.
Bei gefährlichen Mängeln darf das Fahrzeug nach Einschätzung der Prüfstelle nicht mehr im öffentlichen Verkehr bewegt werden. Lassen Sie es dann abschleppen, statt selbst weiterzufahren.
Häufig gestellte Fragen
Ist es normal, dass die Motorkontrollleuchte nach dem Start aufleuchtet?
Ein kurzes Aufleuchten beim Start ist normal. Bleibt die Leuchte dauerhaft an, deutet das auf ein Problem mit der Abgasreinigung hin. Suchen Sie dann zeitnah eine Werkstatt auf und lesen Sie in der Betriebsanleitung nach.
Was tue ich, wenn für mein Fahrzeug eine Rückrufaktion offen ist?
Lassen Sie die Maßnahme von einer Werkstatt des Herstellers durchführen. Vorher klären Sie mit der Hotline oder der Werkstatt anhand Ihrer FIN, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist.