Wann ist die HU bei Pkw fällig?
Halter müssen ihr Fahrzeug nach § 29 Abs. 1 StVZO in regelmäßigen Zeitabständen zur Hauptuntersuchung vorführen. Für Pkw gelten laut Anlage VIII der StVZO zwei Fristen: Die erste HU ist 36 Monate nach der Erstzulassung fällig, jede weitere HU alle 24 Monate. Eine Sicherheitsprüfung ist für Pkw nicht vorgeschrieben. Sie betrifft andere Fahrzeugarten, etwa Omnibusse oder Lkw über 7,5 Tonnen.
Die Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen zeigt den Monat, bis zu dem die nächste HU spätestens fällig ist (§ 29 Abs. 2 StVZO). Mit dem Ablauf dieses Monats verliert sie ihre Gültigkeit (§ 29 Abs. 7 StVZO). Planen Sie den Termin deshalb rechtzeitig vor dem Stichtag ein, damit für mögliche Reparaturen genug Zeit bleibt.

Wie bereite ich mein Auto auf die HU vor?
Eine gute Vorbereitung verhindert, dass ein vermeidbarer Mangel die Plakette kostet. Gehen Sie die folgenden Punkte in Ruhe durch, am besten eine Woche vor dem Termin.
- Beleuchtung: Schalten Sie alle Lampen nacheinander ein: Abblend- und Fernlicht, Blinker, Bremslicht, Nebelscheinwerfer, Rückfahrlicht und Kennzeichenbeleuchtung. Ein ausgefallenes Leuchtmittel lässt sich meist schnell ersetzen.
- Reifen: Kontrollieren Sie die Reifen auf Beschädigungen und auf die Profiltiefe. Das Hauptprofil muss nach § 36 StVZO am ganzen Umfang mindestens 1,6 Millimeter tief sein.
- Scheiben und Wischer: Prüfen Sie die Wischerblätter auf Schlieren, füllen Sie die Waschanlage auf und kontrollieren Sie die Windschutzscheibe auf Risse im Sichtfeld.
- Warnleuchten: Leuchtet im Armaturenbrett eine Kontrollleuchte dauerhaft, lassen Sie die Ursache vor dem Termin klären. Die Bedeutung der Symbole steht in der Betriebsanleitung des Herstellers.
- Bremsen und Fahrwerk: Achten Sie auf Geräusche, Vibrationen beim Bremsen oder ein ungleichmäßiges Ziehen. Solche Symptome lassen Sie in einer Werkstatt prüfen und nicht erst beim Prüfer.
- Dichtheit: Ölspuren unter dem Motor oder feuchte Stellen an Schläuchen und Leitungen sind typische Auffälligkeiten. Beheben Sie die Ursache vorab.
Welche Punkte prüft die HU?
Die HU dient nach Anlage VIII Nr. 1.2.1 der Verkehrssicherheit, der Umweltverträglichkeit und der Einhaltung der Bauvorschriften. Die Abgasprüfung richtet sich danach, ob das Fahrzeug über eine Diagnoseschnittstelle (OBD) verfügt: Dann gilt Nr. 6.8.2.2 der Anlage VIIIa, sonst Nr. 6.8.2.1. Die Bremswirkung wird anhand von Messwerten beurteilt (Nr. 3.1.5.1.15). Auch der Kilometerstand wird kontrolliert: Liegt er unter dem Stand der letzten Untersuchung und ist kein Tausch des Kilometerzählers nachgewiesen, wird dies als nicht plausibel gewertet und den Behörden gemeldet (Nr. 3.1.4.8).
Die detaillierten Prüfpunkte für Pkw stehen in Anlage VIIIa der StVZO. Eine praktische Übersicht bietet die Checkliste von TÜV NORD. Sie reicht von der Abgasanlage bis zum Scheibenwischer und nennt unter anderem Bremsen, Beleuchtung, Elektronik und Fahrwerk. Die Checkliste stammt aus der Sachverständigenpraxis und ist keine Rechtsnorm.

Was passiert bei erheblichen Mängeln?
Die Prüfer stufen Mängel in drei Gruppen ein (Anlage VIII Nr. 3.1.4):
- Geringe Mängel: Die Mängel sind im Bericht zu vermerken und zeitnah zu beseitigen. Eine Plakette kann trotzdem zugeteilt werden.
- Erhebliche Mängel: Es wird keine Plakette zugeteilt. Das Fahrzeug muss zusammen mit dem Untersuchungsbericht innerhalb eines Monats nach dem HU-Tag zur Nachprüfung vorgeführt werden. Die Mängel sollten bis dahin ohne Verzug repariert sein.
- Gefährliche Mängel: Auch hier wird keine Plakette zugeteilt. Der Halter erhält einen ausdrücklichen Hinweis, und eine Nachprüfung ist nötig.
Wird diese Frist versäumt oder der Bericht nicht vorgelegt, ist statt der Nachprüfung eine neue vollständige HU fällig.
Bei Mängeln, die das Fahrzeug unmittelbar gefährden, wird die Plakette entzogen, die Zulassungsbehörde informiert und das Fahren auf öffentlichen Straßen untersagt. Lassen Sie ein solches Fahrzeug in diesem Fall abschleppen, statt selbst weiterzufahren.
Welche Unterlagen gehören zur HU?
Bringen Sie die Fahrzeugpapiere zum Termin mit. Den Bericht der letzten HU sollten Sie aufbewahren, denn er ist das wichtigste Dokument, wenn Sie eine Nachprüfung vornehmen lassen. Notieren Sie außerdem, welche Mängel beanstandet wurden, und bewahren Sie die Rechnungen für die Reparaturen auf. So können Sie den Nachweis beim Prüfer einfach vorlegen.
Den Kilometerstand sollten Sie nicht verändern lassen, ohne den Tausch des Kilometerzählers belegen zu können. Ein belegter Tausch ist der Grund, warum ein niedrigerer Stand nicht beanstandet wird.
Häufig gestellte Fragen
Darf ich den Fehlerspeicher vor der HU löschen lassen?
Davon ist abzuraten. Ein gelöschter Fehlerspeicher beseitigt die Ursache nicht, und Diagnosesysteme können nach dem Löschen eine Zeit lang nicht bereit sein. Lassen Sie den Fehler beheben und halten Sie sich an die Angaben in der Herstellerdokumentation.
Was tue ich, wenn während der Fahrt eine Warnleuchte aufleuchtet?
Schlagen Sie die Bedeutung in der Betriebsanleitung nach. Bei roten Warnleuchten oder spürbaren Bremsproblemen halten Sie möglichst bald an einem sicheren Ort an und lassen das Fahrzeug von einer Werkstatt prüfen, bevor Sie weiterfahren.
Wie messe ich die Profiltiefe zuverlässig selbst?
Verwenden Sie ein geeignetes Profiltiefenmessgerät und messen Sie an mehreren Stellen des Hauptprofils, nicht nur in einer Rille. Bei Unsicherheit ist die Werkstatt die bessere Wahl.