Wann muss ich nach erheblichen Mängeln zur Nachprüfung?

Stellt der Prüfer bei der Hauptuntersuchung (HU) erhebliche Mängel fest, darf er für das Fahrzeug keine Prüfplakette zuteilen. Die Mängel müssen beseitigt werden, und das Fahrzeug muss spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach dem Tag der Hauptuntersuchung wieder zur Nachprüfung vorgeführt werden. Maßgeblich ist also das Datum auf dem Untersuchungsbericht, nicht der Tag, an dem die Reparatur endet.

Die Vorschrift rechnet in Monaten, nicht in Wochen. Notieren Sie deshalb sofort den Tag der HU und den gleichen Tag des Folgemonats im Kalender.

Wann muss ich nach erheblichen Mängeln zur Nachprüfung?

Welche Mängelstufe bringt welche Folgen?

Der Prüfer ordnet jeden festgestellten Mangel einer Stufe zu. Die Zuordnung richtet sich nach einer im Verkehrsblatt bekanntgemachten Richtlinie (Anlage VIIIa Nr. 3.1). Für Sie als Halter zählt vor allem die Konsequenz:

  • Geringe Mängel: Sie werden im Untersuchungsbericht eingetragen. Eine Plakette kann trotzdem zugeteilt werden, die Mängel müssen aber spätestens innerhalb eines Monats beseitigt werden.
  • Erhebliche Mängel: Der Prüfer darf keine Plakette zuteilen. Die Nachprüfung folgt innerhalb der Monatsfrist.
  • Gefährliche Mängel: Sie stellen eine unmittelbare Verkehrsgefährdung oder Umweltbeeinträchtigung dar, rechtfertigen aber noch kein sofortiges Betriebsverbot. Auch hier gibt es keine Plakette, der Hinweis auf die Gefährdung steht im Bericht, und die Vorführung ist ebenfalls innerhalb eines Monats fällig.
  • Verkehrsunsichere Fahrzeuge: Rechtfertigen gefährliche Mängel ein sofortiges Betriebsverbot, darf das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden. Die vorhandene Plakette ist zu entfernen, die Zulassungsbehörde wird unverzüglich benachrichtigt, und eine Nachprüfung ist erforderlich.

Die Einstufung beantwortet nicht automatisch, ob Sie noch fahren dürfen. Bei Mängeln an Bremsen, Lenkung, Reifen, Fahrwerk oder Beleuchtung ist im Zweifel die sichere Lösung, das Fahrzeug nicht selbst zu fahren, sondern abholen oder abschleppen zu lassen. Fragen Sie den Prüfer vor dem Verlassen der Prüfstelle, welche Fahrt er bei Ihrem Fahrzeug noch für vertretbar hält.

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Wie gehe ich nach einer nicht bestandenen HU vor?

Gehen Sie in vier Schritten vor:

  1. Bericht genau lesen. Prüfen Sie jede Eintragung, die Mängelstufe und das Datum der Nachprüfung. Mängel, die noch vor Abschluss der Untersuchung am selben Kalendertag beseitigt werden, trägt der Prüfer mit Uhrzeit ein (Anlage VIII Nr. 3.1.4.6).
  2. Reparatur vollständig ausführen lassen. Lassen Sie alle eingetragenen Mängel beheben. Sind bei der Nachprüfung noch Mängel offen oder kommen neue hinzu, darf keine Plakette zugeteilt werden.
  3. Nachprüfung rechtzeitig buchen. Die Vorführung erfolgt bei einer amtlich anerkannten Prüfstelle (aaSoP oder PI). Bringen Sie den Untersuchungsbericht mit, damit die Prüfstelle die beanstandeten Punkte zuordnen kann.
  4. Plakette kontrollieren. Nach einer bestandenen Nachprüfung zeigt die neue Plakette den Monat der nächsten Fälligkeit. Prüfen Sie diesen Monat und bewahren Sie den Bericht auf.

Was passiert, wenn die Monatsfrist verstreicht?

Wird das Fahrzeug nicht innerhalb der Monatsfrist zur Nachprüfung vorgeführt, ist die Nachprüfung der beanstandeten Mängel nicht mehr der vorgesehene Weg. Stattdessen ist eine neue, vollständige Hauptuntersuchung durchzuführen (Anlage VIII Nr. 3.1.4.3). Das kostet mehr Zeit und Aufwand, weil alle Prüfpunkte erneut untersucht werden.

Eine Verlängerung der Monatsfrist für die Nachprüfung sehen die geprüften Vorschriften nicht vor. Planen Sie die Reparatur deshalb von Anfang an mit Reserve, besonders wenn Ersatzteile längere Lieferzeiten haben.

Was passiert, wenn die Monatsfrist verstreicht?

Warum zählt bei der Plakette der Monat?

Die Prüfplakette weist den Monat nach, bis zu dem die nächste Hauptuntersuchung vorzuführen ist (Anlage VIII Nr. 3.1.2). Sie gilt bis zum Ende dieses Monats (§ 29 Abs. 7 Satz 1 StVZO). Müssen Mängel vor der Zuteilung einer neuen Plakette beseitigt werden, verlängert sich ihre Gültigkeit um einen Monat (§ 29 Abs. 7 Satz 2 StVZO).

Wird der Vorführtermin um mehr als zwei Monate überschritten, wird die Untersuchung um zusätzliche Ergänzungsuntersuchungen erweitert (Anlage VIIIa Nr. 2.2). Ohne gültige Plakette kann die zuständige Behörde den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagen oder beschränken, und daran müssen Sie sich halten (§ 29 Abs. 7 Sätze 3 und 4 StVZO).

Wie halte ich den Überblick bei mehreren Fristen?

Halten Sie Untersuchungsbericht, Plakettenmonat und Nachprüfungstermin zusammen fest, etwa in einer Notiz im Fahrzeugordner. Bei mehreren offenen Punkten hilft es, die Reparaturen in einem Termin zu bündeln, damit das Fahrzeug nur einmal in die Werkstatt muss und die Vorführung nicht an einzelnen Teilen scheitert.

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Wenn Sie unsicher sind, ob eine Fahrt mit dem Fahrzeug zulässig ist, klären Sie das vorab mit der Prüfstelle oder der Zulassungsbehörde, bevor Sie losfahren.

Häufig gestellte Fragen

Muss die Nachprüfung bei derselben Prüfstelle stattfinden?

Die geprüften Vorschriften verlangen eine Vorführung bei einer amtlich anerkannten Prüfstelle. Ob es dieselbe sein muss, klären Sie am besten vorab bei der gewählten Stelle.

Wie erkenne ich, welche Stufe mein Mangel hat?

Die Einordnung steht im Untersuchungsbericht. Bitten Sie den Prüfer bei Unklarheit um eine kurze Erklärung, besonders bei gefährlichen Mängeln, weil dann ein Betriebsverbot im Raum stehen kann.

Brauche ich einen schriftlichen Nachweis der Reparatur?

Eine solche Pflicht nennen die geprüften Vorschriften nicht. Eine Rechnung oder ein Werkstattbericht mit den behobenen Mängeln hilft aber, wenn die Prüfstelle nachfragt.

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