Was die Prüfplakette belegt
Die Prüfplakette ist der amtliche Nachweis, dass die Hauptuntersuchung (HU) innerhalb der vorgeschriebenen Frist durchgeführt wurde. Nach § 29 StVZO muss der Halter sein Fahrzeug in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen lassen. Die Plakette wird auf dem Kennzeichen angebracht und zeigt den Monat und das Jahr, bis zu denen die nächste HU fällig ist. Sie darf weder verdeckt noch verschmutzt sein, sonst lässt sich die Frist nicht zuverlässig ablesen.

Wie prüfe ich meine Frist vor dem Prüftermin?
Der Fälligkeitsmonat steht nicht nur auf der Plakette. Bei regulär zugelassenen Fahrzeugen sind Monat und Jahr der nächsten Frist auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen (§ 29 Abs. 6 StVZO). Gehen Sie dafür in drei Schritten vor: Zuerst lesen Sie die Plakette am Kennzeichen ab. Danach vergleichen Sie den Eintrag in der Zulassungsbescheinigung. Stimmen beide Angaben nicht überein, klären Sie das vor dem Termin bei der zuständigen Zulassungsbehörde. Erst dann buchen Sie einen Prüftermin, der deutlich vor dem Ende des Fristmonats liegt.
Wann verliert die Plakette ihre Gültigkeit?
Die Plakette wird mit Ablauf des angegebenen Monats ungültig (§ 29 Abs. 7 StVZO). Die Frist selbst berechnet sich aus der letzten Untersuchung: Sie beginnt mit Monat und Jahr der letzten HU und endet mit dem Ablauf des Monats, den die Plakette ausweist (Anlage VIII Nr. 2.3). Daraus folgt, dass eine früh durchgeführte Prüfung den Monat der nächsten Plakette verändern kann, weil die neue Frist ab dem Monat der letzten Prüfung läuft. Fragen Sie deshalb bei der Prüfstelle nach, bevor Sie einen Termin vorziehen.
Müssen Mängel vor der Zuteilung einer neuen Plakette behoben werden, verlängert sich die Gültigkeit der Plakette um einen Monat (§ 29 Abs. 7 StVZO). Diese Verlängerung ist eine Ausnahme für die Reparaturzeit und ersetzt keinen Prüftermin. Planen Sie die Reparatur also so, dass Sie die Frist im Blick behalten.
Wie lange laufen die Fristen bei Neuwagen und Sonderfällen?
Erstmals zugelassene Pkw brauchen die erste HU nach 36 Monaten. Danach gilt ein Abstand von 24 Monaten (Anlage VIII Nr. 2.1.2.1). Pkw zur Personenbeförderung nach dem Personenbeförderungsgesetz, zu denen auch Taxis zählen, müssen alle 12 Monate zur HU (Nr. 2.1.2.2). Dieselbe Frist von zwölf Monaten gilt für Pkw in der gewerblichen Vermietung ohne Fahrer (Nr. 2.2).
Eine Ausnahme gibt es nur bei einer Vermietung für mindestens ein Jahr an denselben Mieter. In diesem Fall kann für Pkw nach Nr. 2.1.2.1 die Frist von 36 Monaten gelten. Wird der Vertrag später auf weniger als ein Jahr verkürzt, gelten wieder zwölf Monate. Prüfen Sie daher Ihre Situation, bevor Sie sich auf eine längere Frist verlassen. Wer ein Fahrzeug gewerblich einsetzt, sollte die Einstufung vorab mit der Prüfstelle klären.

Wann muss ich nach festgestellten Mängeln erneut vorführen?
Stellt die Prüfstelle erhebliche Mängel fest, muss das Fahrzeug innerhalb eines Monats nach dem Untersuchungstag zur Nachprüfung vorgeführt werden (Anlage VIII Nr. 3.1.4.3). Wird dieser Zeitraum überschritten, reicht eine Nachprüfung nicht mehr aus. Dann ist eine vollständige neue Untersuchung nötig, und die Kosten fallen erneut an.
Der Prüfbericht zeigt, welche Punkte beanstandet wurden. Lassen Sie Mängel an Bremsen, Lenkung oder Beleuchtung schon vor der nächsten Fahrt beheben und nicht erst bei der Nachprüfung. Die Nachprüfung kontrolliert nur, ob die Mängel tatsächlich beseitigt sind. Sie ersetzt die Reparatur nicht.
Was gilt, wenn die Plakette abgelaufen ist?
Ohne gültige Plakette kann die zuständige Behörde den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagen oder beschränken (§ 29 Abs. 7 StVZO). Außerdem kann das Überschreiten der Frist als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Die Höhe eines Bußgelds richtet sich nach dem Bußgeldkatalog. Wenn die Frist bereits verstrichen ist, klären Sie vorab mit der Zulassungsbehörde oder der Prüfstelle, ob und wie Sie das Fahrzeug zum Prüftermin bringen dürfen. Eine Fahrt ohne diese Klärung kann Sie teuer zu stehen kommen und ist nicht sicher kalkulierbar.
Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet die Farbe der Prüfplakette?
Die Farbe wechselt von Jahr zu Jahr. Welche Farbe zu welchem Jahr gehört, ist in Anlage IX der StVZO festgelegt.
Wann beginnt die erste Frist bei einem Neuwagen mit Kurzzeitkennzeichen?
Die erste Frist beginnt mit der Zuteilung des amtlichen Kennzeichens, nicht mit dem Kurzzeitkennzeichen (Anlage VIII Nr. 2.3).