Wann ist die HU fällig?
Die Hauptuntersuchung (HU) müssen Halter zulassungspflichtiger Fahrzeuge auf eigene Kosten regelmäßig durchführen lassen (§ 29 Abs. 1 StVZO). Für Pkw gilt: Ein erstmals zugelassenes Fahrzeug muss zur ersten HU nach 36 Monaten, alle weiteren HU folgen im Abstand von 24 Monaten (Anlage VIII StVZO, Nr. 2.1.2.1). Für Pkw zur Personenbeförderung, etwa Taxen, gilt ein Abstand von 12 Monaten (Nr. 2.1.2.2).
Maßgeblich ist der Monat. Die Frist beginnt mit Monat und Jahr der letzten HU und endet mit dem Ablauf des Monats, der auf der Prüfplakette angegeben ist (Nr. 2.3). Das Fahrzeug muss spätestens bis zum Ende dieses Monats zur Prüfung vorgeführt werden (Nr. 3.1.2). Der Termin sollte also im Fälligkeitsmonat liegen, besser etwas früher. So bleibt Zeit, falls nach der Prüfung noch eine Nachuntersuchung nötig wird.

Wie buche ich den HU-Termin online?
Die HU führen anerkannte Prüforganisationen durch, die in vielen Orten Prüfstellen betreiben. Die meisten dieser Organisationen bieten auf ihrer Website oder in einer App eine Online-Terminbuchung an. Das Vorgehen ist dabei ähnlich:
- Wählen Sie eine Prüfstelle in der Nähe und prüfen Sie, ob dort Online-Buchung möglich ist.
- Geben Sie die Fahrzeugdaten an, insbesondere das Kennzeichen und den Fahrzeugtyp.
- Wählen Sie einen freien Termin, der im Fälligkeitsmonat oder davor liegt.
- Speichern Sie die Bestätigung und tragen Sie den Termin in Ihren Kalender ein.
Eine Anmeldung ist nicht zwingend nötig. Laut TÜV NORD verkürzt sie aber die Wartezeit. Alternativ können Sie den Termin telefonisch vereinbaren. Wie kurzfristig Sie stornieren oder verschieben können, regeln die Bedingungen der jeweiligen Prüforganisation. Lesen Sie diese vor der Buchung, wenn Sie unsicher sind.
Welche Unterlagen nehme ich mit?
Für die HU bringen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit. Bei einem abgemeldeten Fahrzeug wird zusätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil II verlangt. Bei einer Nachuntersuchung legen Sie den Untersuchungsbericht der vorherigen HU vor. Diese Angaben stammen von TÜV NORD. Fragen Sie bei der gewählten Prüfstelle nach, ob sie weitere Nachweise verlangt, etwa bei Umbauten an Ihrem Fahrzeug.
Was prüft der Prüfer bei der Hauptuntersuchung?
Die HU umfasst eine Sicht-, Funktions- und Wirkprüfung. Dazu gehören unter anderem Bremsen, Beleuchtung und Reifen sowie die Abgasuntersuchung (AU) nach Anlage VIII StVZO. Die Prüfung dauert laut TÜV NORD in der Regel 20 bis 30 Minuten, mit AU etwa 30 bis 45 Minuten. Die AU darf frühestens einen Monat vor der HU stattfinden (Nr. 3.1.1.1).
Vor dem Termin lohnt sich ein eigener Check. Prüfen Sie, ob Warnleuchten im Armaturenbrett erlöschen, ob Licht und Scheibenwischer funktionieren und ob die Reifen in einem ordentlichen Zustand sind. Eine Werkstatt kann vorab Mängel finden, die sonst eine Nachuntersuchung nötig machen. Diese Vorprüfung ist eine Empfehlung und keine gesetzliche Pflicht.

Was tun, wenn Mängel festgestellt werden?
Die Prüfplakette darf nur vergeben werden, wenn die Vorschriften der Anlage VIII eingehalten sind. Bei nur geringen Mängeln kann die Plakette ausnahmsweise erteilt werden, wenn deren unverzügliche Beseitigung zu erwarten ist (§ 29 Abs. 3 StVZO). Die Einstufung der Mängel richtet sich nach einer Richtlinie, die im Verkehrsblatt bekannt gemacht wird (Anlage VIII Nr. 3.1.4 in Verbindung mit Anlage VIIIa).
Lassen Sie festgestellte Mängel vor der Weiterfahrt beheben, besonders wenn sie die Verkehrssicherheit betreffen. Danach folgt eine Nachuntersuchung. Nehmen Sie dafür den Untersuchungsbericht mit, wie TÜV NORD angibt. Fahren Sie das Fahrzeug mit erheblichen Mängeln nicht weiter, bevor eine Fachwerkstatt sie behoben hat.
Was gilt, wenn die HU-Frist abgelaufen ist?
Ohne gültige Prüfplakette darf das Fahrzeug nicht bewegt werden. Laut TÜV NORD ist nur die direkte Fahrt zur Prüfstelle erlaubt. Wer die Frist überschreitet, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Höhe richtet sich nach dem Bußgeldkatalog.
Bei mehr als zwei Monaten Überschreitung ist laut Anlage VIII Nr. 2.2 eine erweiterte Untersuchung nötig. Diese ist umfangreicher als eine reguläre HU. Melden Sie sich daher so früh wie möglich, wenn Sie den Termin nicht einhalten können. Der Termin muss schnellstmöglich nachgeholt werden.
Welche Farbe hat die Prüfplakette im Jahr der nächsten Fälligkeit?
Auf der Plakette steht oben der Monat, in der Mitte das Jahr der nächsten Fälligkeit. Die Farbe richtet sich nach diesem Jahr und wiederholt sich alle sechs Jahre (Anlage IX StVZO). Für 2026 ist die Plakette blau, 2027 gelb, 2028 braun, 2029 rosa, 2030 grün und 2031 orange. Wenn Sie die Farbe am Kennzeichen prüfen, wissen Sie also sofort, bis wann die nächste HU fällig ist.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich einen gebuchten HU-Termin noch verschieben?
Das hängt von der Prüfstelle ab. Die Bedingungen für Verschieben und Stornieren stehen auf der Buchungsseite oder erfahren Sie telefonisch. Die Frist bleibt in jedem Fall bestehen, deshalb sollten Sie den Ersatztermin rechtzeitig vereinbaren.
Wie weit im Voraus kann ich einen HU-Termin buchen?
Das bestimmt jede Prüfstelle selbst. Die freien Termine zeigt die Buchungsseite der gewählten Prüforganisation an. Wählen Sie einen Termin, der in den Fälligkeitsmonat oder davor fällt.
Was mache ich, wenn ich am Prüftag verhindert bin?
Sagen Sie den Termin rechtzeitig ab und vereinbaren Sie einen neuen. Ob eine kurzfristige Absage kostenfrei ist, regeln die Bedingungen der Prüforganisation.