Was steht im Prüfbericht?
Nach der Hauptuntersuchung (HU) erhalten Sie einen Prüfbericht, in dem jeder festgestellte Mangel eingetragen ist. Er ist das eigentliche Ergebnis, denn er enthält die Einstufung jedes Mangels, die Entscheidung über die Prüfplakette und die Anordnung, ob und bis wann das Fahrzeug erneut vorzuführen ist. Lesen Sie den Bericht deshalb vollständig, bevor Sie etwas unternehmen. Bewahren Sie ihn auf, denn Sie brauchen ihn für eine mögliche Nachprüfung.

Welche Mängelklassen gibt es?
Die Anlage VIII zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ordnet die Befunde in Stufen ein:
- Ohne Mängel (OM): Der Prüfer teilt eine Prüfplakette zu.
- Geringe Mängel (GM): Die Mängel werden eingetragen. Die Plakette kann trotzdem zugeteilt werden.
- Erhebliche Mängel (EM): Die Mängel werden eingetragen. Eine Plakette wird nicht zugeteilt.
- Gefährliche Mängel: Diese stellen eine direkte und unmittelbare Gefahr für den Verkehr dar oder beeinträchtigen die Umwelt. Sie werden eingetragen, der Halter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, und auch hier wird keine Plakette zugeteilt.
- Verkehrsunsicher (VU): Ein Fahrzeug gilt als verkehrsunsicher, wenn gefährliche Mängel eine unmittelbare Betriebsuntersagung rechtfertigen.
Die Kürzel OM, GM und EM sind also nicht bloß Schulnoten. Sie entscheiden darüber, ob Sie mit dem Bericht zur Werkstatt fahren, einen Termin zur Nachprüfung vereinbaren oder das Fahrzeug nicht mehr im Straßenverkehr nutzen dürfen.
Was bedeutet die Prüfplakette?
Die Prüfplakette ist der Nachweis, dass das Fahrzeug bis zum angegebenen Monat untersucht wurde. Sie wird auf dem hinteren Kennzeichen angebracht (§ 29 Abs. 2 StVZO). Sie muss in ordnungsgemäßem Zustand sein und darf weder verdeckt noch verschmutzt sein (§ 29 Abs. 5 StVZO). Mit Ablauf des jeweils angegebenen Monats wird sie ungültig (§ 29 Abs. 7 StVZO).
Wichtig ist: Die Plakette sagt nur etwas über den Stand der Hauptuntersuchung aus. Ein Fahrzeug mit erheblichen Mängeln erhält keine neue Plakette, bis die Nachprüfung bestanden ist.
Was bedeutet ein geringer Mangel für mich?
Bei geringen Mängeln erhalten Sie in der Regel die Plakette, müssen die Mängel aber zügig beseitigen lassen. Laut Anlage VIII muss der Halter sie „unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats“ beheben lassen. Warten Sie daher nicht bis zur nächsten Hauptuntersuchung.
Lassen Sie die Reparatur fachgerecht ausführen und bewahren Sie die Rechnung auf. Wenn Sie nicht beurteilen können, ob ein Mangel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, etwa bei Beleuchtung, Bremsen oder Lenkung, sollten Sie ihn von einer Werkstatt klären lassen, bevor Sie weiterfahren. Ein geringer Mangel kann schnell zu einem erheblichen werden, wenn er wächst oder sich mit anderen Fehlern verbindet.
Wann muss ich zur Nachprüfung?
Eine Nachprüfung ist bei erheblichen Mängeln, bei gefährlichen Mängeln und bei verkehrsunsicheren Fahrzeugen nötig. Das Fahrzeug muss spätestens einen Monat nach dem Tag der Hauptuntersuchung wieder vorgeführt werden, zusammen mit dem Prüfbericht. Die Frist läuft also ab dem Untersuchungstag, nicht ab dem Zeitpunkt, an dem Sie den Bericht in die Hand nehmen.
Sind nicht alle Mängel behoben oder kommen neue hinzu, gilt dieselbe Frist erneut. Wird die Frist versäumt oder fehlt der Prüfbericht, ist keine Nachprüfung mehr möglich. Dann müssen Sie eine vollständige neue Hauptuntersuchung durchführen lassen. Planen Sie die Reparaturen deshalb frühzeitig, am besten in der ersten Woche nach dem Befund.

Wie läuft die Nachprüfung ab?
Der Ablauf lässt sich in vier Schritte gliedern:
- Mängel beseitigen lassen: Eine Werkstatt führt die im Bericht genannten Reparaturen durch. Bewahren Sie die Belege auf, damit Sie dem Prüfer zeigen können, was gemacht wurde.
- Termin vereinbaren: Die Nachprüfung findet bei einer amtlich anerkannten Prüforganisation statt. Fragen Sie vorab, ob Sie in der bisherigen Prüfstelle oder in einer anderen vorfahren können.
- Unterlagen mitbringen: Nehmen Sie den Prüfbericht der ersten Untersuchung und die Zulassungsbescheinigung Teil I mit. Bestätigen Sie bei der Terminvereinbarung, welche Dokumente die Prüfstelle verlangt.
- Prüfung und Ergebnis: Der Prüfer kontrolliert die im Bericht vermerkten Mängel. Stellt er neue Mängel fest, werden diese eingetragen. Ob sich die Nachprüfung ausschließlich auf die zuvor festgestellten Mängel beschränkt, regelt die Anlage VIII nicht ausdrücklich. Fragen Sie deshalb vorab nach, was geprüft wird.
Bei bestandener Nachprüfung erhalten Sie die Plakette. Bei Fristversäumnis gilt der Weg über eine komplette neue Hauptuntersuchung.
Was gilt bei verkehrsunsicheren Fahrzeugen?
Bei einem VU-Befund wird keine Plakette zugeteilt. Die vorhandene Plakette ist zu entfernen, und die Zulassungsbehörde wird unverzüglich benachrichtigt. Eine Nachprüfung ist in jedem Fall erforderlich, bevor das Fahrzeug wieder am Verkehr teilnehmen darf.
Nutzen Sie das Fahrzeug in diesem Zustand nicht weiter im Straßenverkehr. Wenn Sie nicht sicher sind, ob eine Fahrt zur Werkstatt zulässig und ungefährlich ist, lassen Sie es von einem Abschlepp- oder Überführungsdienst dorthin bringen. Bleiben Sie außerdem erreichbar, falls die Zulassungsbehörde nachfragt. Ihr Verhalten nach dem Befund entscheidet mit darüber, wie schnell Sie das Fahrzeug wieder nutzen können.
Wie bereite ich mich auf die nächste HU vor?
Eine eigene Vorprüfung hilft, Überraschungen zu vermeiden. Kontrollieren Sie regelmäßig die Beleuchtung, die Reifen, die Scheiben und die Warnanzeigen im Armaturenbrett. Achten Sie auf Flüssigkeitsstände und auf sichtbare Schäden an Bremsen, Lenkung und Fahrwerk. Die Prüfkriterien selbst sind verbindlich geregelt; diese Liste ersetzt sie nicht.
Prüfen Sie außerdem die Wartungsangaben im Handbuch Ihres Fahrzeugs. Dort stehen die Intervalle und Flüssigkeiten, die der Hersteller vorschreibt. Die Plakette sollte sauber und gut sichtbar am hinteren Kennzeichen sitzen. Ein Befund, den Sie nicht selbst beurteilen können, gehört in die Werkstatt, bevor Sie einen Termin vereinbaren.
Häufig gestellte Fragen
Was tue ich, wenn ich den Prüfbericht verloren habe?
Ohne den Bericht lässt sich eine Nachprüfung nicht ordnungsgemäß durchführen. Fragen Sie bei der Prüfstelle nach, die die Untersuchung durchgeführt hat, ob sie eine Kopie ausstellen kann.
Darf ich mit erheblichen Mängeln weiterfahren?
Ob eine Fahrt zur Werkstatt zulässig ist, hängt vom konkreten Mangel ab. Klären Sie das vorab mit der Prüfstelle oder einer Werkstatt. Bei Zweifeln oder einer erkennbaren Gefahr sollten Sie das Fahrzeug nicht bewegen.
Wo finde ich die genauen Prüfkriterien der HU?
Die Prüfkriterien stehen in der Anlage VIIIa zur StVZO, die auf gesetze-im-internet.de kostenlos abrufbar ist.