Wer nach einer sicherheitstechnischen Kontrolle für sein Auto sucht, stößt schnell auf den Begriff. Für Pkw gibt es jedoch keine eigene Sicherheitsprüfung: Nach Anlage VIII StVZO ist sie für Pkw nicht vorgeschrieben. Die sicherheitsrelevanten Punkte stecken in der Hauptuntersuchung (HU). Was Sie selbst leisten können, ist eine regelmäßige Sichtkontrolle, mit der Sie Auffälligkeiten früh bemerken. Sie ersetzt die HU nicht.
Welche Kontrollen können Sie selbst durchführen?
Arbeiten Sie nur auf ebenem, festem Untergrund, bei abgestelltem Motor und angezogener Feststellbremse. Heben Sie das Fahrzeug nie allein mit dem Wagenheber an und arbeiten Sie nicht darunter, ohne es sicher abgestützt zu haben.
Reifen: Das Hauptprofil eines Pkw-Reifens muss über den gesamten Umfang mindestens 1,6 mm tief sein (§ 36 Abs. 3 StVZO). Messen Sie an mehreren Stellen in den breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, nicht nur an einer Stelle. Achten Sie außerdem auf Risse, Schnitte, Ausbeulungen und ungleichmäßigen Verschleiß.
Beleuchtung: Prüfen Sie Scheinwerfer, Blinker und Bremslicht auf ihre Funktion. Die HU kontrolliert Funktion und Zustand der Leuchten sowie die Einstellung der Scheinwerfer (Anlage VIIIa, Nr. 6.4.1). Die Einstellung können Sie zu Hause nicht zuverlässig beurteilen.
Warnleuchten: Achten Sie beim Einschalten der Zündung darauf, ob alle Kontrollleuchten aufleuchten und nach dem Start wieder erlöschen. Die HU prüft die Funktion der Kontroll- und Warneinrichtungen (Anlage VIIIa, Nr. 6.1 und 6.4.3).
Flüssigkeiten und Unterboden: Schauen Sie regelmäßig nach sichtbaren Flecken unter dem Fahrzeug. Frische Tropfspuren sind ein Hinweis, den Sie in der Werkstatt klären lassen sollten.

Wann ist die nächste Hauptuntersuchung fällig?
Für Pkw gilt: Die erste HU ist 36 Monate nach der Erstzulassung fällig, danach alle 24 Monate (Anlage VIII StVZO, Nr. 2.1.2.1). Maßgeblich ist der Monat und das Jahr der letzten HU (Nr. 2.3). Ein Halterwechsel oder der Kauf eines Gebrauchtwagens setzt die Frist also nicht neu auf.
Der Halter ist für die rechtzeitige Vorführung verantwortlich und trägt die Kosten (§ 29 Abs. 1 StVZO). Den Monat, bis zu dem das Fahrzeug vorzuführen ist, zeigt die Prüfplakette am hinteren amtlichen Kennzeichen (§ 29 Abs. 2 StVZO, Anlage IX). Die Vorführung muss spätestens bis zum Ende dieses Monats erfolgen (Anlage VIII, Nr. 3.1.2).
Für Taxis und Mietwagen zur Personenbeförderung gilt ein kürzeres Intervall von 12 Monaten (Anlage VIII, Nr. 2.1.2.2). Notieren Sie sich das Datum der nächsten Vorführung direkt nach jeder HU, am besten im Kalender.
Wie prüfe ich, ob mein Auto zurückgerufen wird?
Die Rückrufdatenbank des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) ist die amtliche Übersicht über Rückrufe, die das KBA betreffen. Sie listet Maßnahmen nach Hersteller, Modell und Baujahr. Die Datenbank umfasst jedoch nicht alle Maßnahmen der Hersteller. Außerdem speichert sie keine Fahrzeug-Identifizierungsnummern (FIN), sodass sie nicht sagen kann, ob genau Ihr Fahrzeug betroffen ist.
So gehen Sie vor:
- Lesen Sie Hersteller, Modell und Baujahr aus Ihrer Zulassungsbescheinigung ab. Die FIN finden Sie ebenfalls dort.
- Suchen Sie in der KBA-Rückrufdatenbank nach diesen Angaben.
- Fragen Sie beim Hersteller oder dem Importeur für Deutschland nach, ob Ihre FIN betroffen ist. Alternativ kann eine autorisierte Werkstatt den Status prüfen.
Ein Treffer heißt nicht automatisch, dass Ihr Auto betroffen ist. Auch wenn es in einen angegebenen Bauzeitraum fällt, muss es nicht zwingend betroffen sein. Bei einem bestätigten Rückruf nutzen Sie den von der Werkstatt angebotenen Termin, damit die Maßnahme zügig umgesetzt wird.

Was bedeuten Warnleuchten im Cockpit?
Die Symbole und ihre Bedeutung unterscheiden sich je nach Hersteller und Modell. Verbindliche Aussagen für Ihr Auto finden Sie deshalb nur in der Betriebsanleitung. Die Farbe gibt einen ersten Hinweis, mehr nicht.
Gehen Sie bei einer Warnleuchte so vor:
- Rote Warnleuchte: Halten Sie an einer sicheren Stelle an, stellen Sie den Motor ab und lesen Sie in der Betriebsanleitung nach, was das Symbol bedeutet. Fahren Sie nicht weiter, wenn die Anzeige eine Gefahr für Motor, Bremsen oder Lenkung anzeigt.
- Gelbe oder orangefarbene Warnleuchte: Klären Sie die Ursache anhand der Betriebsanleitung. Bleibt die Leuchte bestehen, lassen Sie das Fahrzeug zeitnah in einer Werkstatt prüfen.
- Leuchte bleibt nach dem Start an: Dann liegt meist eine Störung vor. Wenden Sie sich an die Werkstatt, auch wenn das Auto fährt.
Bei Brems-, ABS- oder Airbag-Anzeigen sollten Sie nicht selbst experimentieren, sondern die Werkstatt aufsuchen.
Was prüft die HU und was passiert bei Mängeln?
Die HU prüft die Verkehrssicherheit, die Umweltverträglichkeit und die Einhaltung der Bau- und Wirkvorschriften (Anlage VIII, Nr. 1.2.1). Die Prüfung führen dazu berechtigte Stellen durch, die die Prüfkriterien der Anlage VIIIa anwenden.
Das Prüfergebnis richtet sich nach der Mängelstufe:
- Geringe Mängel: Die Plakette kann vergeben werden, der Mangel ist innerhalb eines Monats zu beheben (Nr. 3.1.4.2). Bei nur geringen Mängeln darf die Plakette ausnahmsweise zugeteilt werden, wenn die unverzügliche Beseitigung zu erwarten ist (§ 29 Abs. 3 Satz 3 StVZO).
- Erhebliche Mängel: Es gibt keine Plakette. Das Fahrzeug muss innerhalb eines Monats nachgeprüft werden (Nr. 3.1.4.3).
- Gefährliche Mängel: Es gibt keine Plakette. Der Halter erhält einen Hinweis, die Nachprüfung erfolgt innerhalb eines Monats (Nr. 3.1.4.4).
- Verkehrsunsicherheit: Die Plakette wird entfernt, die Zulassungsbehörde wird benachrichtigt (Nr. 3.1.4.5).
Fahren Sie mit einem Fahrzeug, das die HU nicht bestanden hat, nur so weit, wie es für die Vorführung zur Mängelbeseitigung nötig ist. Bei gefährlichen Mängeln oder Verkehrsunsicherheit gilt dies in der Regel nicht.
Häufig gestellte Fragen
Wo finde ich die Fahrzeug-Identifizierungsnummer?
Die FIN steht in Ihren Fahrzeugpapieren, in der Zulassungsbescheinigung. Sie ist für eine verbindliche Rückrufauskunft beim Hersteller oder in der Werkstatt nötig.
Ersetzt meine eigene Sichtkontrolle die Hauptuntersuchung?
Nein. Die Vorführung zur HU bleibt Pflicht. Ihre Sichtkontrolle hilft nur, Auffälligkeiten früher zu erkennen und zu beheben.
Gelten diese Fristen auch für Anhänger?
Dieser Artikel behandelt Pkw. Für andere Fahrzeugarten gelten eigene Vorgaben in Anlage VIII StVZO, die Sie dort nachlesen sollten.