Die Bremse gehört zu den wichtigsten Sicherheitssystemen Ihres Autos. Dieser Artikel zeigt, was bei der Hauptuntersuchung (HU) geprüft wird, wie Sie zwischen den Terminen auf Warnzeichen achten und wie Sie Rückrufe prüfen.
Wie läuft die Bremsprüfung bei der HU ab?
Die HU ist in § 29 StVZO geregelt. Sie lassen das Fahrzeug auf Ihre Kosten nach Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa untersuchen, und zwar durch einen amtlich anerkannten Prüfer oder Prüfingenieur. Die Bremsanlage ist in Anlage VIIIa unter Punkt 6.1 aufgeführt. Geprüft werden unter anderem:
- die Wirkung der Betriebsbremse und der Feststellbremse,
- die Gleichmäßigkeit der Bremswirkung,
- die Funktion der Warnleuchten und Warneinrichtungen,
- bei vorhandenem Antiblockiersystem (ABS) dessen Funktion sowie die Dichtheit des Systems,
- Zustand und Auffälligkeiten der Bedien- und Übertragungsteile sowie der Radbremsen.
Den Verlust von Bremsflüssigkeit erfasst die Prüfung über den Punkt zum Flüssigkeitsverlust (Anlage VIIIa, Punkt 6.8.4). Die Messverfahren gehören zur amtlichen Prüfung. Ein Test zu Hause ersetzt sie nicht.

Welche Bremsmängel verhindern die Prüfplakette?
Der Prüfer ordnet Mängel in Stufen ein (Anlage VIII, Punkt 3.1.4). Welche Einstufung ein konkreter Befund bekommt, entscheidet der Prüfer am Fahrzeug.
- OM (ohne Mängel): Die Prüfplakette wird zugeteilt.
- GM (geringe Mängel): Die Plakette kann zugeteilt werden. Die Mängel müssen unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats, behoben werden.
- EM (erhebliche Mängel): Es gibt keine Plakette. Die Mängel sind unverzüglich zu beheben, und das Fahrzeug muss spätestens einen Monat nach der Untersuchung zur Nachprüfung.
- VM (gefährliche Mängel): Gemeint sind Mängel, die eine direkte und unmittelbare Gefährdung im Straßenverkehr darstellen. Es gibt keine Plakette. Die Mängel sind sofort zu beheben, die Nachprüfung erfolgt spätestens nach einem Monat.
- VU (verkehrsunsicher): Wegen gefährlicher Mängel darf das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Eine bestehende Plakette wird entzogen, und die Zulassungsbehörde wird informiert.
Wann sollten Sie Ihre Bremsen selbst kontrollieren?
Zwischen den Terminen lohnt es sich, auf Anzeichen zu achten. Typische Warnzeichen sind:
- Das Pedal fühlt sich weich oder tiefer an als gewohnt.
- Das Fahrzeug zieht beim Bremsen zu einer Seite.
- Die Bremsen quietschen, schleifen, ruckeln oder vibrieren.
- Sie sehen Flüssigkeit an einem Rad oder unter dem Fahrzeug.
- Die Bremswarnleuchte leuchtet.
Wenn Sie eine Probebremsung machen, achten Sie auf Ihre Sicherheit. Wählen Sie eine leere, trockene und ebene Strecke ohne Verkehr. Fahren Sie langsam und bremsen Sie zunächst vorsichtig. Testen Sie nicht in Kurven und nicht im Stadtverkehr. Zeigt das Fahrzeug eines dieser Anzeichen, fahren Sie nicht weiter und lassen Sie die Ursache in einer Fachwerkstatt prüfen.
Was bedeutet die Bremswarnleuchte und was tun?
Welche Ursache die Leuchte anzeigt, etwa eine angezogene Feststellbremse, zu wenig Bremsflüssigkeit oder eine Störung, entnehmen Sie dem Handbuch des Herstellers. Symbole und Reaktionen unterscheiden sich je nach Modell.
Bleibt die Leuchte an oder verändert sich das Pedal, halten Sie an einer sicheren Stelle an. Fahren Sie erst weiter, wenn die Ursache geklärt ist. Ist die Bremswirkung eingeschränkt, lassen Sie das Fahrzeug abschleppen. Bei Unsicherheit gilt: nicht weiterfahren, sondern die Werkstatt rufen.

Wie oft müssen Bremsflüssigkeit und Beläge kontrolliert werden?
Die HU hat feste Fristen. Bei neuen Pkw ist die erste HU 36 Monate nach der Zuteilung des amtlichen Kennzeichens fällig, gerechnet ab Monat und Jahr. Danach folgt die HU alle 24 Monate, gerechnet ab Monat der letzten Untersuchung. Ein Kurzzeitkennzeichen zählt nicht als Zuteilung. Bei gewerblicher Vermietung ohne Fahrer gilt für Pkw bei einer Mindestmietdauer von einem Jahr ebenfalls 36 Monate.
Für Bremsbeläge und Bremsflüssigkeit nennen die geprüften Vorschriften keine festen Wechselfristen. Richten Sie sich nach den Wartungsangaben im Fahrzeughandbuch oder im Serviceheft des Herstellers. Dort finden Sie die vorgesehenen Intervalle für Ihr Modell.
Wie prüfen Sie Bremsen-Rückrufe beim KBA?
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) stellt eine Rückrufdatenbank bereit. Mit ihr lässt sich beurteilen, ob ein Fahrzeugtyp von einem Rückruf betroffen ist. Halten Sie Marke, Modell und Typangaben aus Ihrem Fahrzeugschein bereit. Die Datenbank gibt eine Orientierung. Für eine verbindliche Auskunft zu Ihrem Fahrzeug wenden Sie sich an den Fahrzeughersteller oder den Importeur für Deutschland.
Haben Sie ein Schreiben erhalten, aber sind unsicher, was es bedeutet, klären Sie vor der nächsten Fahrt mit dem Hersteller, ob Sie das Fahrzeug weiter nutzen dürfen.